Empfehlungsprämie für Mehrfamilienhaus-Hinweise in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung

Wann sich ein Hinweis für Sie auszahlt

Sie hören im Bekanntenkreis, dass sich jemand von seinem Mietshaus trennen möchte, oder Sie bekommen mit, dass ein Ertragsobjekt oder ein Baugrundstück den Besitzer wechseln soll: Solche Hinweise sind für uns viel wert, weil sie zu Objekten führen, die noch in keinem Portal stehen. Deshalb honorieren wir sie. Was wir zahlen, halten wir vorher schriftlich mit Ihnen fest; ausgezahlt wird, sobald der Kaufvertrag beim Notar beurkundet und unsere Provision bei uns eingegangen ist. Wer selbst ein Renditeobjekt abgeben möchte, findet Abläufe und Bewertungswege auf unserer Seite zum Mehrfamilienhausverkauf.

Bei Mehrfamilienhäusern, Zinshäusern und Baugrundstücken ist die Maklerprovision frei vereinbar. Die Regel, dass Verkäufer und Käufer sie sich hälftig teilen, gilt nur beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher, hier also nicht. Genau dieser Spielraum ist der Grund, warum wir Hinweisgeber überhaupt beteiligen können. Den Wert eines Mietshauses ermitteln wir über das Ertragswertverfahren: Der Preis ergibt sich aus den Mieteinnahmen und dem Bodenwert des Grundstücks, nicht aus dem, was vergleichbare Nachbarhäuser zuletzt gekostet haben. Wie das im Einzelnen abläuft, steht auf unserer Seite zur Wertermittlung für Mehrfamilienhäuser.

Woran Sie merken, dass ein Verkauf ansteht:

  • Im Gespräch fällt ein Satz wie „eigentlich ist uns das Haus zu viel geworden" – oft Monate, bevor jemand einen Makler anruft.
  • Mieter erzählen von einem bevorstehenden Eigentümerwechsel oder davon, dass ein Eigentümer seinen Bestand umschichtet.
  • Ein Objekt wird auf eigene Faust angeboten, mit Handyfoto und ohne Unterlagen.

Sobald Ihr Hinweis bei uns liegt, prüfen wir zuerst, ob wir das Objekt schon kennen oder ob es bereits öffentlich angeboten wird. Ist beides nicht der Fall, vermerken wir Sie als Erstmelder und gehen diskret auf die Eigentümer zu. Parallel gleichen wir das Objekt über den Käuferfinder mit den Suchprofilen vorgemerkter Investoren im Rhein-Erft-Kreis und im Rhein-Sieg-Kreis ab. Stammt das Haus aus einem Nachlass, finden die Erben auf unserer Seite zur Erbschaftsimmobilie das Wichtigste zu ihrer Lage.

Zwischen Ihrem Hinweis und der Auszahlung liegt der eigentliche Verkauf, und der braucht Zeit: Ein Mehrfamilienhaus im Großraum Köln/Bonn ist üblicherweise in drei bis sechs Monaten vom ersten Gespräch bis zur Beurkundung durch. Ist der Kaufvertrag unterschrieben und die Courtage eingegangen, überweisen wir Ihre Prämie auf das Konto, das Sie uns genannt haben. Sie müssen dafür nichts nachweisen und nichts anmahnen; das regelt die Vereinbarung, die wir vorher geschlossen haben. Wechselt zusammen mit dem Haus ein Gewerbebetrieb den Eigentümer, gilt außerdem der Grundsatz, dass bestehende Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber übergehen. Auch das klären wir vorab mit.

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Häufige Fragen zur Empfehlungsprämie für Mehrfamilienhäuser

Wie läuft es ab, bis die Empfehlungsprämie für einen Mehrfamilienhaus-Hinweis ausgezahlt wird?

Nach Eingang Ihres Hinweises prüfen wir zuerst, ob uns das Objekt bereits bekannt ist oder ob es schon öffentlich angeboten wird. Ist der Hinweis neu, halten wir Ihren Anspruch in einer schriftlichen Vereinbarung fest, bevor irgendetwas weiter passiert. Darin steht auch, was Sie im Erfolgsfall bekommen. Erst danach nehmen wir Kontakt zu den Eigentümern auf, und zwar so zurückhaltend, wie Sie es wünschen.

Kommt es zum Verkauf, hängt die Auszahlung an zwei Bedingungen: Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet und die Provision muss bei uns eingegangen sein. Sind beide erfüllt, überweisen wir den vereinbarten Betrag. Bis dahin melden wir uns von selbst, wenn sich etwas bewegt, damit Sie nicht nachfragen müssen, wo die Sache steht.

Welche Angaben braucht ein Hinweis auf ein Mehrfamilienhaus, damit er zählt?

Wir brauchen genug, um das Objekt eindeutig zuzuordnen: Adresse oder Lage, die ungefähre Größe und nach Möglichkeit einen Kontakt zu den Eigentümern. Das Haus oder Grundstück darf noch nicht öffentlich angeboten werden und uns noch nicht bekannt sein. Wir gleichen Ihre Angaben mit unserem Bestand ab und halten fest, dass Sie der Erste waren, der uns darauf gebracht hat.

Besonders gesucht sind Mietshäuser, gemischt genutzte Gebäude und gewerbliche Objekte in unserem Einzugsgebiet. Zum Anspruch wird der Hinweis, wenn die Eigentümer uns anschließend allein mit der Vermarktung beauftragen. Was Sie uns schreiben, bleibt in jedem Fall vertraulich, auch dann, wenn am Ende kein Verkauf zustande kommt.

Wer darf eine Empfehlungsprämie bekommen und wer nicht?

Melden darf im Grunde jeder, der nicht selbst als Eigentümer oder Miteigentümer im Grundbuch steht. Ausgenommen sind Personen, die dem Verkäufer gegenüber in einem besonderen Dienst- oder Treueverhältnis stehen oder denen ihr Berufsrecht eine solche Vergütung untersagt; im Zweifel klären Sie das kurz mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Kammer. Ob Sie den Tipp aus dem Bekanntenkreis, der Nachbarschaft oder dem Beruf haben, spielt dagegen keine Rolle.

Fachwissen brauchen Sie nicht. Sie müssen weder eine Immobilie einschätzen noch etwas über Mietrecht wissen. Es zählt allein, dass Sie uns als Erster darauf hinweisen und dass tatsächlich eine Verkaufsabsicht besteht. Alles Weitere übernehmen wir, von der Einwertung bis zum Notartermin.

Bleibt mein Name geheim, wenn ich ein Mehrfamilienhaus melde?

Ja. Auf Wunsch treten wir gegenüber den Eigentümern vollständig anonym auf; Ihr Name fällt dann während der gesamten Vermarktung nicht. Wir stimmen jeden Kontaktschritt vorher mit Ihnen ab, sodass Sie wissen, wann wer angesprochen wird. Ihre Anonymität gegenüber Dritten bleibt dabei gewahrt.

Gerade bei Erbschaften, Trennungen oder einer geschäftlichen Neuausrichtung ist Diskretion der Grund, warum jemand überhaupt mit uns spricht. Deshalb behandeln wir auch mietrechtliche Fragen und den Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse bei gewerblich genutzten Einheiten zurückhaltend. Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir nach den geltenden Datenschutzvorgaben und geben sie an niemanden weiter.

Wann genau wird die Prämie ausgezahlt?

Die Auszahlung hängt an zwei Ereignissen, nicht an einem Datum: Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet sein, und die vereinbarte Maklerprovision muss vollständig bei uns eingegangen sein. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, veranlassen wir die Überweisung ohne Verzug auf die Bankverbindung, die Sie uns genannt haben.

Dass zwischen Ihrem Hinweis und diesem Moment Zeit vergeht, liegt am Verkauf selbst: Ein Mehrfamilienhaus braucht von der Vorbereitung bis zur Beurkundung üblicherweise drei bis sechs Monate. Ziehen sich grundbuchrechtliche Prüfungen oder die Finanzierung des Käufers hin, sagen wir Ihnen Bescheid. Sie erfahren von uns, woran es gerade hängt, statt selbst nachfragen zu müssen.

Wie wird die Maklerprovision beim Mehrfamilienhaus vereinbart?

Beim Mehrfamilienhaus, beim Zinshaus und beim Baugrundstück ist die Provision frei vereinbar. Die Regel, dass Verkäufer und Käufer sie sich hälftig teilen, gilt nur beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher, hier also nicht. Was gezahlt wird und von wem, handeln die Beteiligten selbst aus.

Dieser Spielraum ist der Grund, warum wir Hinweisgeber überhaupt beteiligen können. Den Wert des Hauses ermitteln wir dabei über die Mieteinnahmen und den Bodenwert des Grundstücks, nicht über Vergleichspreise. Wechselt mit dem Gebäude ein Gewerbebetrieb den Eigentümer, gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Käufer über; auch das gehört in die Verkaufsstrategie. Fällig wird Ihre Prämie, sobald die Provision bei uns eingegangen ist.

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