Leistungsgarantie beim Immobilienverkauf in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung
Vermutlich ist Ihre Immobilie Ihr wertvollster materieller Besitz. Beim Verkauf sollten Sie deshalb nichts dem Zufall überlassen, sondern auf ein Marketingkonzept setzen, das vorher schriftlich feststeht. Wir versprechen Ihnen keine Heldentaten und auch keinen Erfolg – über den entscheidet am Ende der Markt. Was wir Ihnen zusagen, sind unsere Leistungen, schriftlich und mit Termin. So können Sie jederzeit nachhalten, ob die zugesagte Leistung auch erbracht wurde.
Schriftlich vor der Beauftragung, nicht mündlich nebenbei
Sie erhalten die Leistungsgarantie bereits vor der Beauftragung. Darin stehen die Marketingmaßnahmen, die wir für die Vermarktung Ihrer Immobilie im Rhein-Erft- und Rhein-Sieg-Kreis vorsehen – jeweils mit dem Zeitpunkt der Erledigung verbindlich fixiert. Die Leistungsgarantie wird Bestandteil des Maklervertrages. Sie ist damit keine einseitige Absichtserklärung und keine Werbeaussage, sondern der Maßstab, an dem Sie uns messen können.
Das vereinbarte Sonderkündigungsrecht
Erledigen wir eine vereinbarte Leistung nicht zum zugesagten Zeitpunkt, können Sie den Maklervertrag kostenfrei kündigen. Auch dieses Sonderkündigungsrecht steht im Vertrag, nicht nur in einem Prospekt. Was wir umgekehrt nicht zusagen können, ist der Verkauf selbst: Ob und zu welchem Preis ein Kaufvertrag zustande kommt, hängt von Objekt, Lage und Nachfrage ab – zusagen lässt sich nur der Einsatz, den wir dafür erbringen. Versprochen ist versprochen.
Diese Leistungen stehen in der Vereinbarung
- Wertermittlung und Marktanalyse
- Aussagekräftige Fotos für das Exposé mit Profi-Ausrüstung – inklusive Nachbearbeitung
- Erstellung eines hochwertigen Exposé-Magazins
- Bewerbung in den reichweitenstarken Internetportalen (u. a. ImmobilienScout24, Immowelt, Immonet, Kalaydo, Kölner Immobilienbörse)
- Veröffentlichung auf unserer Homepage
- Aushang in unseren Schaufenstern in Brühl und Wesseling sowie bei Kooperationspartnern
- Information der vorgemerkten Interessenten und der Makler der Kölner Immobilienbörse
- Information des Auftraggebers über Objekt-Tracking
- Erstellung eines Videoexposés und einer virtuellen 360°-Besichtigung
- Aufbereitung der Grundrisse in 2D oder 3D
- Verkaufsschild als „24-Stunden-Verkäufer" – in Absprache mit dem Eigentümer
- Vorselektion der Interessenten und Erstellung eines ansprechenden Flyers
Wie der virtuelle Rundgang aus dieser Liste in der Praxis aussieht, zeigen wir Ihnen im 360°-Immobilienkino; welche Interessenten bereits vorgemerkt sind, steht unter Wir suchen.
Sie möchten wissen, wie Ihre persönliche Leistungsgarantie für den Immobilienverkauf in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung aussieht? Sprechen Sie uns an – wir gehen sie mit Ihnen Punkt für Punkt durch, bevor Sie etwas unterschreiben. Den Gesamtablauf finden Sie unter Immobilie verkaufen.