Notartermin beim Hauskauf in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung
Warum erst die Beurkundung den Hauskauf gültig macht
Der Notartermin ist der rechtlich entscheidende Schritt beim Hauskauf. Ein unterschriebener Kaufvertrag allein bewirkt noch nichts: Erst wenn ein Notar ihn verliest und beurkundet, wird aus der Einigung ein bindender Vertrag — für Sie wie für die Verkäuferseite. Wer vorbereitet hingeht, hat den Termin in gut einer Stunde hinter sich; ungeklärte Punkte dagegen kosten einen zweiten Anlauf. Die Abläufe sind bei den Notariaten im Großraum Köln/Bonn weitgehend gleich, Unterschiede gibt es vor allem bei der Vorlaufzeit bis zum Termin.

Ablauf des Notartermins
- Identitätsprüfung: Der Notar prüft die Ausweise aller Beteiligten.
- Verlesung des Vertrags: Der Notar liest den gesamten Kaufvertrag laut vor. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert je nach Umfang 30–60 Minuten.
- Fragen klären: Sie können jederzeit unterbrechen. Der Notar ist verpflichtet, den Vertrag zu erläutern — auch mehrfach, wenn etwas unklar bleibt.
- Unterschrift: Beide Parteien unterschreiben. Ab diesem Moment sind Sie rechtlich gebunden.
- Beglaubigung: Der Notar beglaubigt die Unterschriften und stellt die Urkunde aus.
Was der Notar nach dem Termin erledigt
- Beantragt die Auflassungsvormerkung — den Eintrag im Grundbuch, der verhindert, dass das Haus zwischenzeitlich noch an jemand anderen verkauft wird
- Meldet den Kauf dem Finanzamt, das daraufhin die Grunderwerbsteuer festsetzt
- Holt nötige Genehmigungen ein, etwa den Verzicht der Kommune auf ihr Vorkaufsrecht
- Schickt Ihnen die Fälligkeitsmitteilung — das Signal, dass Sie den Kaufpreis überweisen dürfen
- Beantragt nach Zahlungseingang die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

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Was der Notar kostet — und wer ihn bezahlt
Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis: Je teurer das Haus, desto höher die Gebühr. Verhandeln lässt sich daran nichts, und das ist eine gute Nachricht — der Preis hängt nicht davon ab, wen Sie beauftragen. Zusammen mit den Grundbuchkosten liegen Notar und Grundbuchamt bei rund 1,5–2 % des Kaufpreises und damit im kleineren Teil der Kaufnebenkosten. Getragen werden sie üblicherweise vom Käufer.
Was Sie mitbringen sollten
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Finanzierungszusage der Bank
- Steueridentifikationsnummer
- Bankverbindung für den Kaufpreis
- Ggf. Vollmacht, falls ein Partner nicht anwesend sein kann
Eine Vollmacht muss selbst beurkundet oder beglaubigt sein — sie lässt sich nicht auf die Schnelle am Terminmorgen aufsetzen. Was sonst noch auf dem Weg ins eigene Haus zu erledigen ist, steht in unserer Checkliste zum Hauskauf.
Vom Termin bis zum Eintrag im Grundbuch
Zwischen Beurkundung und Eigentumsumschreibung vergehen einige Monate — das ist normal und kein Zeichen dafür, dass etwas hakt. Für Ihre Finanzierung ist vor allem ein Termin wichtig: Die Bank zahlt erst aus, wenn die Fälligkeitsmitteilung des Notars vorliegt.
| Schritt | Zeitraum nach Notartermin |
|---|---|
| Auflassungsvormerkung | 1–2 Wochen |
| Grunderwerbsteuerbescheid | 4–8 Wochen |
| Fälligkeitsmitteilung | 4–8 Wochen |
| Kaufpreiszahlung | Laut Fälligkeitsmitteilung (meist 2 Wochen Frist) |
| Eigentumsumschreibung | 2–6 Monate nach Zahlung |

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Den Vertragsentwurf durchgehen, bevor er verlesen wird
Der Entwurf kommt einige Tage vor dem Termin — diese Zeit sollten Sie nutzen, statt sich auf das Vorlesen zu verlassen. Beim Durchgehen des Vertragsentwurfs hilft, dass unsere Prokuristin Pascale Reuschenbach gelernte Notariatsassistentin ist: Sie kennt den Ablauf einer Beurkundung aus der Notariatspraxis und sieht einem Entwurf an, welche Punkte besser vor dem Termin geklärt werden als im Beisein aller Beteiligten. Zu Terminen im Rhein-Erft-Kreis und im Rhein-Sieg-Kreis kommen wir auf Wunsch mit und stehen Ihnen auch danach für Fragen zur Verfügung — bis zur Übergabe und darüber hinaus.
Häufige Fragen zum Notartermin beim Hauskauf
Wer wählt den Notar beim Hauskauf?
Üblicherweise wählt der Käufer den Notar, weil er dessen Kosten trägt. Der Notar ist gesetzlich zur Neutralität verpflichtet — er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern sorgt dafür, dass der Vertrag für beide Seiten hält.
Sinnvoll ist ein Notariat, das regelmäßig Immobilienkaufverträge beurkundet: Dort ist der Ablauf eingespielt und der Entwurf liegt früher vor. Wer kein Notariat kennt, kann sich Adressen vorschlagen lassen.
Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und nach dem Kaufpreis gestaffelt — verhandelbar sind sie nicht. Zusammen mit dem Grundbuchamt liegen sie bei einem Hauskauf grob bei 1,5–2 % des Kaufpreises.
Die Grundbuchgebühren werden separat berechnet. Beides trägt traditionell der Käufer und sollte von Anfang an in der Finanzierung eingeplant sein.
Wie lange dauert der Notartermin beim Hauskauf?
Bei standardmäßigen Hauskäufen typisch 60 bis 120 Minuten. Hauptgrund: das gesetzlich vorgeschriebene Verlesen des kompletten Kaufvertrags. Bei komplexen Verträgen (Erbengemeinschaft, mehrere Belastungen) kann es länger dauern.
Planen Sie keine knappen Anschlusstermine — Fragen am Ende des Termins sind oft die wichtigsten.
Was muss ich zum Notartermin mitbringen?
Pflicht-Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Beteiligten
- Steuer-Identifikationsnummer
- Bankverbindung für Kaufpreiszahlung
- Finanzierungsbestätigung (falls noch nicht eingereicht)
Lassen Sie sich die Unterlagenliste vor dem Termin bestätigen — dann fehlt am Tag der Beurkundung nichts.
Was passiert, wenn beim Notartermin Probleme auftreten?
Bei kritischen Mängeln im Vertragsentwurf wird der Termin abgesagt oder vertagt. Häufige Probleme: fehlerhafte Personalangaben, ungeklärte Belastungen im Grundbuch, fehlende Finanzierungsbestätigung.
Die meisten dieser Punkte fallen auf, wenn der Entwurf vorab gelesen und mit dem aktuellen Grundbuchauszug abgeglichen wird. Dann lässt sich der Termin halten.
Was passiert nach dem Notartermin beim Hauskauf?
Zeitplan:
- 1–2 Wochen: Auflassungsvormerkung im Grundbuch
- 2–4 Wochen: Vorkaufsrechtsanfrage bei der Gemeinde (gilt nicht überall)
- 4–8 Wochen: Grunderwerbsteuerbescheid
- 4–8 Wochen: Fälligkeitsmitteilung des Notars
- Nach Zahlung: Eigentumsumschreibung im Grundbuch (2–6 Monate)
- Übergabe: nach individueller Vereinbarung
Diese Schritte laufen ohne Ihr Zutun. Aktiv werden müssen Sie erst, wenn die Fälligkeitsmitteilung im Briefkasten liegt.


