Hauskauf mit Makler in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung — der Ablauf in acht Schritten
In acht Schritten zum eigenen Haus
Zwischen dem ersten Gespräch und der Schlüsselübergabe liegen beim Hauskauf im Rhein-Erft- und Rhein-Sieg-Kreis in der Regel drei bis sechs Monate. Der größere Teil davon entfällt nicht auf die Suche, sondern auf Finanzierungszusage, Unterlagenbeschaffung und Notartermin — Abschnitte, deren Tempo nicht der Käufer bestimmt. Wer weiß, was in welcher Reihenfolge ansteht, kann die Wartezeiten wenigstens parallel nutzen und die Unterlagen für die Bank vorbereiten, während noch besichtigt wird.

Vom Erstgespräch bis zur Schlüsselübergabe
1. Erstgespräch und Bedarfsanalyse
Wir klären gemeinsam, was Sie suchen: Lage, Haustyp, Größe, Budget und Zeitrahmen. Daraus entsteht ein Suchprofil — je enger es gefasst ist, desto weniger unpassende Angebote landen bei Ihnen. Wer sich früh festlegt, startet mit einem Suchauftrag ohne Zeitverlust.
2. Objektvorschläge
Wir stellen Ihnen passende Häuser aus dem eigenen Bestand vor — darunter Objekte, die noch nicht öffentlich inseriert sind. Jeder Vorschlag enthält die Angaben, die für eine Vorauswahl gebraucht werden: Baujahr, Zustand, Energiedaten, Grundstück, Preisvorstellung.
3. Besichtigung
Wir organisieren Besichtigungstermine und sind vor Ort dabei. Worauf dabei zuerst geschaut wird — Dachstuhl, Kellersohle, Alter der Heizung, Anschlüsse an Fenstern und Balkonen —, stammt aus der Baupraxis: René Reuschenbach hat in den 1990er Jahren als Projekt- und Bauleiter mehrere Hundert Häuser und Wohnungen begleitet und kennt die Stellen, an denen später Kosten entstehen. Wo der Verdacht auf einen größeren Schaden bleibt, gehört ein Bauwerksgutachter dazu, bevor ein Preis verhandelt wird.
4. Unterlagenprüfung
Wir beschaffen und prüfen die relevanten Unterlagen: Grundbuchauszug, Energieausweis, Baulastenverzeichnis, Altlastenauskunft und vorhandene Gutachten. Ein Wegerecht oder eine eingetragene Baulast ändert nichts am Haus, aber sehr wohl daran, was Sie damit vorhaben können.
5. Preisverhandlung
Verhandelt wird mit Vergleichswerten aus tatsächlich beurkundeten Abschlüssen, nicht mit Angebotspreisen aus Portalen — beides liegt im Großraum Köln/Bonn regelmäßig auseinander. Dazu kommen die Punkte aus Schritt 3 und 4: ein Instandhaltungsstau, eine Heizung am Ende ihrer Laufzeit, eine Belastung im Grundbuch. Über solche Punkte lässt sich reden, über ein Gefühl nicht. Wie sich das Preisniveau in den einzelnen Orten unterscheidet, zeigen die Hauspreise in der Region.

6. Finanzierungsbegleitung
Wir unterstützen bei der Zusammenstellung der Bankunterlagen und vermitteln auf Wunsch Finanzierungspartner. Wichtig ist die Reihenfolge: Die Finanzierungszusage sollte stehen, bevor der Notartermin vereinbart wird — sonst wartet der Verkäufer, und das kostet Verhandlungsspielraum.
7. Kaufvertrag und Notartermin
Wir koordinieren die Erstellung des Kaufvertrags durch den Notar, gehen den Entwurf mit Ihnen durch und begleiten Sie zum Notartermin. Zwischen Entwurf und Beurkundung liegt eine gesetzliche Wartezeit — sie ist dafür da, dass Sie den Text in Ruhe lesen können.
8. Übergabe
Nach Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung organisieren wir die Übergabe. Ein detailliertes Übergabeprotokoll hält Zählerstände, Schlüsselzahl und den Zustand fest — es ist der einzige Beleg, wenn später über einen Schaden gestritten wird.

Passende Angebote erhalten
Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.
Was die Maklerseite übernimmt — und was nicht
Unterlagen beschaffen, den Zustand einordnen, die Verhandlung führen, die Termine bis zum Notar takten — das ist die Maklerarbeit, wenn Sie im Rhein-Erft- und Rhein-Sieg-Kreis ein Haus kaufen. Nicht dazu gehören die steuerliche Beurteilung, die rechtliche Prüfung des Vertragsentwurfs im engeren Sinn und ein Gutachten mit Haftung — dafür sind Steuerberater, Anwalt und Sachverständiger zuständig. Bei Sanierungsobjekten lohnt es sich, sie früh dazuzuholen statt nach der Beurkundung.
Die Maklerprovision wird beim Kauf eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher zwischen Käufer- und Verkäuferseite hälftig geteilt; dass geteilt wird, ist gesetzlich vorgeschrieben, die Höhe wird frei vereinbart. Sie fällt erst mit dem notariellen Kaufvertrag an. Was daneben an Kaufnebenkosten zu kalkulieren ist und welche Fehler beim Hauskauf am teuersten werden, steht auf den zugehörigen Seiten.
Häufige Fragen zum Hauskauf mit Makler
Lohnt sich ein Makler beim Hauskauf wirklich?
Bei den üblichen Hauspreisen rechnet sich der hälftige Käuferanteil an der Provision in den meisten Fällen mehrfach. Der Wert entsteht durch:
- Vergleichswertanalyse — ohne Marktdaten zahlen Käufer häufig spürbar zu viel
- Vertragsprüfung auf riskante Klauseln (Gewährleistung, Sachmängel, Übergabezeitpunkt)
- Substanz-Einschätzung — typische Schwachstellen wie feuchte Keller in älteren Bestandshäusern ohne nachträgliche Abdichtung
- Off-Market-Zugang — ein erheblicher Teil der Hausverkäufe wird nie öffentlich inseriert
Was darf ich von einem Hauskauf-Makler erwarten?
Ein seriöser Makler liefert mehr als reine Objektvermittlung:
- Vollständige Vor-Prüfung — Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Energieausweis
- Bauzustands-Einschätzung oder Empfehlung eines Bauwerksgutachters
- Vorqualifizierte Vorschläge — keine Standard-Exposés, sondern auf Ihre Kriterien geprüft
- Verhandlungsführung mit der Verkäuferseite — emotionale Distanz hilft
- Notarvermittlung mit Kanzleien, die Immobilienverträge regelmäßig beurkunden
Welche Maklerleistungen sind beim Hauskauf kostenfrei?
Vor dem Notartermin entstehen für die Käuferseite keine Kosten. Das umfasst:
- Beratungsgespräche und Bedarfsanalyse
- Suchauftrag mit aktiver Vermittlung
- Besichtigungen und Begehungen
- Einschätzung des Kaufpreises vor dem Angebot
- Vertragsvorbesprechung
Die Provision fällt ausschließlich bei erfolgreicher Vermittlung mit notariellem Kaufvertrag an. Kommt kein Kauf zustande, bleibt es dabei — auch nach einem Jahr Suche.
Wie wird die Maklerprovision beim Hauskauf aufgeteilt?
Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung durch einen Verbraucher gilt:
- Wer den Makler beauftragt, trägt mindestens die Hälfte — in der Regel die Verkäuferseite
- Die Käufer-Hälfte wird im Kaufvertrag festgehalten — nachlesbar vor der Beurkundung
- Die volle Provision lässt sich nicht auf die Käuferseite abwälzen — die Teilung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Höhe dagegen frei vereinbart
Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbeobjekten greift diese Teilungspflicht nicht — dort ist die Aufteilung Verhandlungssache.
Wie finde ich einen passenden Hauskauf-Makler?
Vier Merkmale, an denen sich ein guter Makler erkennen lässt:
- Lokale Marktkenntnis — er sollte in der Region tatsächlich abschließen, nicht nur inserieren
- Gewerbeerlaubnis nach der Gewerbeordnung und die vorgeschriebene regelmäßige Weiterbildung
- Bewertungen und Referenzen — bei mehrjähriger Geschäftstätigkeit nachprüfbar
- Schriftlicher Auftrag vor der Vermittlung, in dem Leistung und Provision benannt sind
Vorsicht bei Maklern, die ohne Suchauftrag arbeiten oder Exklusivklauseln über Monate verlangen.
Kann ich beim Hauskauf auf einen Makler verzichten?
Ja — der Makler ist nicht zwingend. Eigenrecherche ist sinnvoll bei:
- Häusern aus dem persönlichen Netzwerk — Familie, Bekannte, Kollegen
- Kleinen, übersichtlichen Objekten ohne komplizierte Eigentumsverhältnisse
- Sehr erfahrenen Käufern mit eigenem Immobilienportfolio
Bei einem Erstkauf, hohem Kaufpreis oder verwickelten Verhältnissen (Erbengemeinschaft, Sanierungsstau) steht dem Provisionsanteil in der Regel ein größerer Gegenwert gegenüber.


