Empfehlungsprämie für die Wohnungsvermietung in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung

Wann aus Ihrem Hinweis eine Prämie wird

Im Haus, im Verein oder im Freundeskreis spricht sich meist früher herum als anderswo, dass eine Eigentumswohnung demnächst frei wird oder jemand über eine Vermietung nachdenkt. Wenn Sie so etwas mitbekommen — im Rhein-Erft-Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis oder sonst irgendwo zwischen Köln und Bonn —, geben Sie uns einfach einen Hinweis. Alle Tipps, die zu einem Abschluss eines (Miet-)vertrags führen, belohnen wir mit einer attraktiven Tippgeber-Prämie.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

So werden Sie auf potenzielle Mieter aufmerksam:

  • Sie haben erfahren, dass in Ihrem Bekannten- oder Freundeskreis jemand einen neuen Job gefunden hat und deswegen umziehen möchte
  • Sie haben in einer Zeitung jemanden gesehen, der auf der Suche nach einer Wohnung ist
  • Es hat sich herumgesprochen, dass jemand eine Wohnung sucht
  • Sie kennen jemanden, der seine Wohnung vermieten möchte

Gerne können Sie uns dann einen Tipp geben und dem potenziellen Mieter unsere Kontaktdaten nennen. Er kann sich an uns wenden, einen Termin vereinbaren und passende Wohnungen besichtigen. Handelt es sich um einen Eigentümer, sprechen wir ihn diskret an, klären den Bedarf und gleichen die Wohnung mit den vorgemerkten Suchprofilen aus unserem Mieterfinder ab. Wie es danach weitergeht — von der Bewerberauswahl bis zur Übergabe —, beschreiben wir ausführlich auf der Seite zur Vermietung einer Eigentumswohnung.

Denn für Ihren Tipp, der zu einem (Miet-)vertragsabschluss geführt hat, erhalten Sie eine attraktive Prämie.

Wer bei einer Wohnungsvermietung die Courtage zahlt

Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip: Die Courtage trägt derjenige, der den Makler beauftragt hat — in aller Regel also die Eigentümerseite. Was eine Mieterin oder ein Mieter im Ausnahmefall zahlen darf, ist gesetzlich der Höhe nach begrenzt. Für Sie als Hinweisgeber ändert das nichts: Ihre Prämie kostet weder den Eigentümer noch den künftigen Mieter etwas zusätzlich. Ob wir für ein Objekt nur die Mietersuche oder das laufende Mietmanagement übernehmen, besprechen wir mit der Eigentümerseite.

Ihr Anspruch entsteht mit dem Vertrag, nicht mit dem Hinweis: Erst wenn aus Ihrem Tipp ein wirksam zustande gekommener Mietvertrag geworden ist, wird die Prämie fällig. Bis dahin behandeln wir Ihre Angaben vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter.

Ihr Tipp an uns

Objektart Schritt 1 / 5

Um welche Immobilie handelt es sich?

Wo liegt die Immobilie?

Je genauer Ihre Angaben, desto schneller können wir den Eigentümer kontaktieren.

Um welchen Haustyp handelt es sich?

Was wissen Sie über die Immobilie?

Warum vermuten Sie einen Verkauf?

Ihre Kontaktdaten

Für die Tippprämie benötigen wir Ihre Daten.

Vielen Dank!

Ihre Anfrage wurde erfolgreich übermittelt. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Häufige Fragen zur Empfehlungsprämie für Tippgeber

Wofür genau zahlen wir eine Empfehlungsprämie?

Prämienfähig ist jeder Hinweis, der bei uns zu einem Vertragsabschluss führt — auf eine Eigentumswohnung, die zur Vermietung ansteht, ebenso wie auf jemanden, der gerade eine Mietwohnung sucht. Alle Tipps, die zu einem Abschluss eines (Miet-)vertrags führen, belohnen wir mit einer attraktiven Tippgeber-Prämie.

Sie müssen dafür weder selbst verhandeln noch Unterlagen beschaffen. Es genügt, dass Sie uns den Kontakt nennen oder umgekehrt unsere Kontaktdaten weitergeben, damit sich die Beteiligten bei uns melden können.

Ob die Prämie am Ende steht, entscheidet also nicht die Menge der Tipps, sondern ob aus einem Hinweis ein Vertrag wird.

Wann entsteht der Anspruch auf die Tippgeber-Prämie?

Der Anspruch entsteht mit dem wirksam zustande gekommenen Mietvertrag — nicht schon mit Ihrem Hinweis, nicht mit dem ersten Telefonat und auch nicht mit einer Besichtigung. Solange nicht unterschrieben ist, ist ein Tipp ein Tipp und noch kein Abschluss.

Das ist der wesentliche Unterschied zu einem Hinweis auf eine Verkaufsimmobilie: Dort hängt alles am Notartermin, hier an der Unterschrift unter dem Mietvertrag. Einen Notar braucht es bei der Vermietung nicht.

Wie lange es bis dahin dauert, hängt vom Objekt und vom Bewerberfeld ab. Eine feste Frist können wir deshalb nicht zusagen — wohl aber, dass wir Sie über den Stand Ihres Hinweises informieren.

Woran erkenne ich, dass eine Wohnung bald zur Vermietung ansteht?

Meist an einer Veränderung im Leben der Bewohner: Jemand aus dem Bekannten- oder Freundeskreis hat eine neue Stelle gefunden und zieht deshalb um, ein Haushalt wird kleiner oder größer, eine Wohnung steht nach einem Auszug längere Zeit leer.

Ebenso zählt der umgekehrte Fall — jemand sucht sichtbar eine Wohnung, per Suchanzeige in der Zeitung, per Aushang oder einfach, weil es sich herumgesprochen hat. Auch Eigentümer, die eine geerbte oder nicht mehr selbst genutzte Einheit nicht verkaufen wollen, sind ein guter Hinweis.

Sie müssen nichts davon überprüfen. Ein begründeter Verdacht genügt, den Rest klären wir im Gespräch mit den Beteiligten.

Welche Angaben brauchen wir von Ihnen?

Für den Anfang reichen ein Ansprechpartner mit Kontaktdaten und die Anschrift der Wohnung, soweit Sie sie kennen. Damit können wir den Hinweis einordnen und Kontakt aufnehmen.

Genauso gut können Sie den Weg umdrehen und unsere Kontaktdaten weitergeben. Wer sich dann bei uns meldet, vereinbart einen Termin und sieht sich passende Wohnungen an — Ihr Name bleibt dabei außen vor, wenn Sie das möchten.

Nutzen Sie für die Übermittlung das Formular auf dieser Seite oder rufen Sie in einem unserer Büros an. Den Eingang bestätigen wir Ihnen.

Wer zahlt die Maklercourtage, wenn eine Wohnung vermietet wird?

Bei Wohnraum gilt das Bestellerprinzip: Zahlen muss, wer den Makler beauftragt hat. In aller Regel ist das die Eigentümerseite, die uns mit der Mietersuche betraut.

Für den seltenen Ausnahmefall, in dem eine Mieterin oder ein Mieter selbst einen Suchauftrag erteilt, ist die Courtage gesetzlich der Höhe nach begrenzt. Wir weisen vor jeder Beauftragung schriftlich aus, wer was zahlt.

Ihre Prämie als Tippgeber wird davon nicht abgezogen und verteuert für niemanden den Vertrag.

Was passiert, nachdem ich einen Tipp abgegeben habe?

Wir prüfen zunächst, ob die Wohnung bei uns schon bekannt ist, und treten dann diskret an die Beteiligten heran. Niemand erfährt ungefragt, dass der Anstoß von Ihnen kam.

Kommt es zu einem Auftrag, gleichen wir die Wohnung mit den vorgemerkten Suchprofilen ab, prüfen Bewerber auf Bonität und begleiten Besichtigung, Vertrag und Übergabe. Auf Wunsch übernehmen wir anschließend auch das laufende Mietmanagement für die Eigentümerseite.

Führt der Hinweis nicht zu einem Abschluss, entsteht Ihnen daraus kein Nachteil. Ihre Angaben behandeln wir in jedem Fall vertraulich und geben sie nicht weiter.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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