Wohnung vermieten mit Makler in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung
Von der Mietpreisfindung bis zur Schlüsselübergabe
Möchten Sie eine Wohnung vermieten? Für viele Eigentümer ist das eine verlässliche Einnahmequelle. Der Aufwand dahinter wird allerdings regelmäßig unterschätzt: Mietpreis, Unterlagen, Bewerberauswahl, Vertrag und Übergabe greifen ineinander, und was am Anfang schiefläuft, begleitet Sie über die gesamte Mietzeit. Wer eine Wohnung mit Makler vermietet, gibt diese Kette als Ganzes ab — von der ersten Einschätzung der Miete bis zum unterschriebenen Vertrag.
Wir vermieten Wohnungen im Großraum Köln/Bonn: in Bornheim, Brühl und Wesseling, dazu in den Nachbarorten des Rhein-Erft- und des Rhein-Sieg-Kreises wie Alfter, Hürth, Frechen, Erftstadt und Meckenheim. Wenn Sie den Weg lieber selbst gehen möchten, finden Sie die wichtigsten Fallstricke unter Vermietung in Eigenregie — beide Wege funktionieren, sie kosten nur an unterschiedlichen Stellen Zeit.
Wie hoch darf die Miete sein?
Ortsübliche Vergleichsmiete, Mietspiegel, Mietpreisbremse — diese drei Begriffe begegnen Ihnen bei jeder Neuvermietung. Gemeint ist damit: Was zahlen Mieter für vergleichbare Wohnungen in vergleichbarer Lage, welche Übersicht die Kommune dazu führt, und in welchem Rahmen Sie sich bei einer Neuvermietung bewegen dürfen. Daneben entscheiden Lage, Größe, Zuschnitt, Baujahr und Ausstattung darüber, was Ihre Wohnung tatsächlich einbringt.
Beide Richtungen kosten: Ein zu hoher Mietpreis lässt die Wohnung leer stehen, und Leerstand ist teurer als jeder Abschlag. Ein zu niedriger Mietpreis bindet Sie über Jahre, denn eine einmal vereinbarte Miete lässt sich nur in gesetzlich engen Grenzen nachbessern. Welche Faktoren im Einzelnen wirken und wo Vermieter am häufigsten danebenliegen, haben wir unter Mietpreise für Wohnungen aufgeschlüsselt.
Bei der Einschätzung einer konkreten Wohnung helfen wir Ihnen gerne weiter — ebenso bei allen weiteren Schritten bis zur Übergabe.
Wer seine Wohnung vermieten will, sollte dafür sorgen, dass sie sofort einen guten Eindruck macht. Mit unseren wirkungsvollen Maßnahmen schaffen wir die besten Voraussetzungen hierfür.
Gibt es Maßnahmen — zum Beispiel eine Modernisierung —, die Ihre Wohnung attraktiver machen und einen höheren Mietpreis rechtfertigen? Wir sagen Ihnen, was sich lohnt und was Sie sich sparen können.
Mieter, die beispielsweise auf eine 90 Quadratmeter große Wohnung aufmerksam werden, wollen in der Regel wissen, wie diese Fläche auf die Räume verteilt ist. Wir zeigen es anhand von verständlichen Grundrissen.
Einen ersten Eindruck Ihrer Immobilie verschaffen sich Mietinteressenten anhand von Fotos. Wir fertigen Ihnen welche an, die einen guten Eindruck hinterlassen.
Wie hoch ist die Miete, wie ist die Lage, wann wurde das Objekt gebaut? Die Antworten auf diese Fragen gehören in ein Exposé. Wir erstellen Ihnen dieses und liefern Mietinteressenten so auf einen Blick die wichtigsten Informationen zu Ihrer Wohnung.
Besichtigungstermine sind zeitraubend, sowohl für Vermieter als auch für potenzielle Mieter. Wir bieten Ihnen deshalb 360-Grad-Touren an, durch die sich ausgewählte Mietinteressenten am Computer einen ersten Eindruck von ihrer künftigen Wohnung verschaffen können. Nur Mietinteressenten mit echtem Interesse werden schließlich zu einem Vor-Ort-Besichtigungstermin eingeladen.
Wie hoch ist der Energieverbrauch der Wohnung? Das erfahren Mieter durch den sogenannten Energieausweis. Eine Farbskala mit Farben von Grün bis Rot zeigt an, wie energiefreundlich Ihre Wohnung ist – wobei die Farbe Grün einen guten Energiewert anzeigt, die Farbe Rot dagegen einen nicht so guten. Wir erklären Ihnen die Unterschiede von Bedarfs- und Verbrauchsausweis und erstellen Ihnen die Variante, die Sie für die Vermietung Ihrer Wohnung benötigen.
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Wo Ihre Mietwohnung die richtigen Interessenten erreicht
Nicht jede Wohnung spricht denselben Kreis an: ein Dachgeschoss ohne Aufzug, eine Erdgeschosswohnung mit Gartenanteil, eine kompakte Wohnung nahe der Bahnanbindung. Jede passt zu bestimmten Wohnbedürfnissen — und danach richtet sich, wo inseriert wird und wie das Exposé aufgebaut ist. Die Vermarktung wird also auf die Wohnung zugeschnitten, nicht auf einen bestimmten Personenkreis. Wer später den Zuschlag bekommt, entscheidet sich allein an der Zahlungsfähigkeit und an der Aussicht auf ein vertragstreues Mietverhältnis.
Wie weit die Anzeige streuen muss, hängt auch am Ort: In den zentralen Lagen zwischen Köln und Bonn meldet sich oft schon auf die Vormerkliste hin jemand, in ruhigeren Ortsteilen des Umlands lohnt der zusätzliche Aushang vor Ort.
Wir kennen Mietinteressenten, die genau nach Ihrer Wohnung suchen und vermitteln Ihnen diese gerne über unsere Datenbank. Gerne informieren wir Sie auch persönlich über einen passenden Kandidaten.
Mietinteressenten, die sich bei uns registriert haben, erhalten von uns eine E-Mail mit Ihrem Angebot.
Sucht vielleicht einer Ihrer Nachbarn gerade nach einer Mietwohnung? Wir erstellen Flyer, Aushänge und Schilder, die Ihre Nachbarn oder sonstige Interessenten auf Ihre Wohnung aufmerksam machen.
Wollen Sie schnell einen passenden Mieter für Ihre Wohnung finden? Wie wäre es dann mit einer Annonce im Blättchen?
Wenn Sie eine Wohnung zu vermieten haben, gestalten wir natürlich auch entsprechende Aushänge für die Schaufenster unserer Ladenlokale in Brühl und Wesseling.
Potenzielle Mieter erreicht man oft online: Wir preisen Ihre Mietwohnung deswegen auf unserer Homepage an.
Bonität, Besichtigung, Vertrag: der Weg bis zur Unterschrift
Zwischen der ersten Anfrage und der Schlüsselübergabe liegen Besichtigungen, Rückfragen, die Prüfung der Unterlagen und der Mietvertrag selbst. Diese Schritte übernehmen wir und legen Ihnen am Ende die Bewerber vor, die die Miete nachweislich tragen können. Welche Unterlagen Sie dafür bereithalten sollten, steht in unserer Checkliste zur Wohnungsvermietung.
- Anlaufpunkt für Mietinteressenten
- Ansprechpartner für offene Fragen
- Betreuung bei Besichtigungen
- Nachbetreuung bei Besichtigungen
- Einholen einer aktuellen Bonitätsauskunft
- Prüfung der Selbstauskunft auf Einkommen und Beschäftigung
- Nachweis der Mietschuldenfreiheit beim bisherigen Vermieter
- Absprachen mit Mietinteressenten
- Kommunikation mit Vor- und Nachmietern zur Vereinbarung von Besichtigungsterminen
- zeitnahe Durchführung von Besichtigungen
- Erreichbarkeit bei Fragen der Interessenten
- Anfertigung eines Mietvertrags
- umfangreiches Wissen über gültige/ungültige Klauseln eines Mietvertrags
- Beantwortung von Fragen der Vermieter/Mieter
- Kontrolle und Erfassung der Zählerstände
- Wohnungsübergabe
- Anfertigen eines Übergabeprotokolls
- Schlüsselübergabe
- Anfertigung der Nebenkostenabrechnungen
Mietmanagement: was nach dem Einzug an Arbeit übrig bleibt
Mit der Schlüsselübergabe ist die Sache nicht erledigt. Die Betriebskosten müssen abgerechnet, Zählerstände erfasst, Handwerker beauftragt, Mieterhöhungen geprüft und Übergaben protokolliert werden. Auf Wunsch übernehmen wir diese laufenden Aufgaben im Rahmen des Mietmanagements für Vermieter.
Was wir nicht leisten, sagen wir genauso deutlich: Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört nicht dazu. Alles, was das Gemeinschaftseigentum betrifft — Dach, Treppenhaus, Heizungsanlage, Hausgeld und Eigentümerversammlung —, liegt beim WEG-Verwalter, den die Eigentümergemeinschaft selbst bestellt. Unser Auftrag endet an Ihrer Wohnungstür; innerhalb dieser Tür sind wir dafür vollständig zuständig.
Häufige Fragen zur Wohnungsvermietung mit Makler
Was kostet ein Makler bei der Wohnungsvermietung?
Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch. Beauftragen Sie als Eigentümer die Vermietung, tragen Sie die Provision — der Mieter zahlt in diesem Fall nichts.
Die Höhe ist bei Wohnraum gesetzlich nach oben begrenzt und wird vorab schriftlich vereinbart. Erstberatung und Einschätzung des Mietpreises sind kostenfrei; die Provision wird erst fällig, wenn der Mietvertrag zustande gekommen ist.
Wie schnell findet ein Makler einen Mieter für meine Wohnung?
Ein Datum lässt sich seriös nicht zusagen. Wie lange es dauert, entscheiden Miethöhe, Lage, Zuschnitt und wie viele vergleichbare Wohnungen gerade frei sind — also der Markt, nicht der Makler.
Beeinflussbar ist die Vorbereitung: Wohnungen, für die Grundriss, Energieausweis, Fotos und eine belastbare Mietpreiseinschätzung von Anfang an vorliegen, gehen ohne Rückfragen ins Inserat. Vorgemerkte Interessenten lassen sich zudem anfragen, bevor die Anzeige öffentlich erscheint.
Wie wird die Bonität von Mietern geprüft?
Geprüft wird, ob die Miete dauerhaft getragen werden kann: eine aktuelle Bonitätsauskunft, die Selbstauskunft mit Angaben zu Einkommen und Beschäftigung, Einkommensnachweise der jüngsten Monate und — sofern vorhanden — eine Bescheinigung des bisherigen Vermieters über Mietschuldenfreiheit.
Was mit der Zahlungsfähigkeit nichts zu tun hat, gehört nicht in die Selbstauskunft und darf bei der Auswahl keine Rolle spielen: Herkunft, Religion, Familienplanung, Gesundheit oder Parteizugehörigkeit. Entschieden wird allein nach Zahlungsfähigkeit und der Aussicht auf ein vertragstreues Mietverhältnis.
Welche Klauseln müssen in den Mietvertrag?
Geregelt gehören Miethöhe und Zahlungsweise, die Umlage der Betriebskosten, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Untervermietung und die Kaution — deren Höhe die gesetzlich zulässige Grenze nicht überschreiten darf.
Vorsicht bei alten Musterverträgen: Viele Klauseln, die dort noch stehen, haben die Gerichte inzwischen für unwirksam erklärt, allen voran starre Renovierungsfristen. Unwirksam heißt, die Klausel fällt ersatzlos weg und es gilt die gesetzliche Regelung — meist zulasten des Vermieters.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Die Kaution ist der Höhe nach gesetzlich begrenzt und darf in mehreren monatlichen Raten gezahlt werden. Sie muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt und verzinst werden; die Zinsen stehen dem Mieter zu.
Statt Geld sind andere Sicherheiten möglich, etwa eine Bürgschaft von Angehörigen oder eine Kautionsbürgschaft über eine Versicherung. Die klassische Geldkaution bleibt die einfachste Lösung: Bei Schäden oder offenen Nebenkosten muss niemand erst einen Dritten in Anspruch nehmen.
Was umfasst das Mietmanagement für Vermieter?
Auf Wunsch übernehmen wir die laufende Betreuung Ihres Mietverhältnisses: Nebenkostenabrechnung, Kommunikation mit dem Mieter, Beauftragung von Handwerkern, Erfassung der Zählerstände, Übergabeprotokolle beim Mieterwechsel und die Prüfung möglicher Mieterhöhungen.
Nicht dazu gehört die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft — alles rund um das Gemeinschaftseigentum liegt beim WEG-Verwalter, den die Eigentümergemeinschaft selbst bestellt. Das Mietmanagement betrifft ausschließlich Ihre eigene Wohnung.
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