Tippgeber-Prämie für Immobilien in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung

Woran Sie erkennen, dass eine Immobilie bald verkauft wird

Wer aufmerksam durch seine Nachbarschaft geht, merkt oft früher als jeder Makler, dass sich bei einem Haus etwas verändert. Diese Anzeichen deuten häufig darauf hin, dass ein Gebäude oder ein Grundstück demnächst den Besitzer wechselt:

  • unbewohnte Wohnungen oder dauerhaft leerstehende Räume
  • verwilderte Vorgärten und ungepflegte Grundstücke
  • im Winter nicht geräumte Wege, überquellende Briefkästen
  • angekündigte oder laufende Vermessungsarbeiten
  • längerer Leerstand bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern

Keines dieser Zeichen ist ein Beweis. Kommt aber dazu, dass Sie etwas gehört haben — ein Erbfall, ein Umzug ins Heim, eine Trennung —, dann ist Ihr Hinweis für uns wertvoll. Wir prüfen ihn, behandeln ihn vertraulich und honorieren ihn, wenn daraus ein Verkauf wird.

Bevor Sie Namen weitergeben: Fragen Sie kurz nach

Ein Tipp betrifft immer einen Dritten, und dessen Daten gehören nicht Ihnen. Der saubere Weg ist deshalb der kurze Umweg: Sprechen Sie die Eigentümerin oder den Eigentümer an und fragen Sie, ob wir uns melden dürfen — oder stellen Sie den Kontakt gleich selbst her. Wollen oder können Sie das nicht, genügt uns zunächst die Adresse. Die Eigentümerverhältnisse klären wir dann selbst und sprechen die Eigentümer im Rahmen unserer normalen Marktbeobachtung an, ohne Ihren Namen zu nennen. Für Ihre Prämie zählt ohnehin nur, dass uns das Objekt vorher nicht bekannt war — nicht, wie vollständig Ihre Angaben waren.

Wann aus Ihrem Hinweis eine Prämie wird

Bevor wir tätig werden, gleichen wir Ihre Angaben mit unserer Datenbank ab. Ist das Objekt dort noch nicht erfasst und wird es nirgends öffentlich angeboten, halten wir Ihren Hinweis schriftlich fest. Diese Vereinbarung ist die Grundlage Ihres Anspruchs, und sie muss vorliegen, bevor die Eigentümer uns beauftragen — ein Tipp, der uns erst nach dem Verkauf erreicht, lässt sich nicht mehr berücksichtigen.

Fällig wird die Prämie erst, wenn der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben und unsere Provision eingegangen ist. Das ist keine Hinhaltetaktik, sondern die Logik der Sache: Vorher verdient an diesem Geschäft niemand etwas. Wie hoch unsere Provision ist und wer sie trägt, lesen Sie auf der Seite zur Maklerprovision.

Geht Ihr Tipp auf, übernehmen wir den Rest — den Hausverkauf von der Einwertung über den Notarvertrag bis zur Übergabe. Passende Interessenten finden sich häufig schon unter den hinterlegten Suchprofilen in unserem Käuferfinder, was den Weg bis zur Beurkundung spürbar verkürzt. Auch bei kniffligen Ausgangslagen wie einer geerbten Immobilie bleibt der Ablauf derselbe. Wir arbeiten im Rhein-Erft- und im Rhein-Sieg-Kreis, zwischen Köln und Bonn: Tipps aus Hürth, Frechen, Alfter oder Erftstadt sind uns genauso willkommen wie aus Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung.

Was das Finanzamt angeht

Eine Prämie ist eine Einnahme, und Einnahmen können steuerpflichtig sein — ob und in welchem Umfang, hängt davon ab, wie oft und in welchem Rahmen Sie Hinweise geben. Wir zahlen die vereinbarte Summe aus und dokumentieren die Zahlung nachvollziehbar. Steuerlich beraten dürfen wir Sie als Maklerbüro nicht und tun es auch nicht. Klären Sie die Frage deshalb bitte vorab mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater, damit Sie wissen, was am Ende bei Ihnen ankommt.

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Je genauer Ihre Angaben, desto schneller können wir den Eigentümer kontaktieren.

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Häufig gestellte Fragen zur Tippgeber-Prämie für Immobilien im Rhein-Erft-Kreis

Wann wird die Tippgeber-Prämie ausgezahlt?

Die Prämie wird fällig, sobald der Kaufvertrag für das vermittelte Objekt beim Notar unterschrieben ist und unsere Provision vollständig eingegangen ist. Danach überweisen wir ohne weitere Wartezeit auf das Konto, das Sie uns genannt haben. Voraussetzung bleibt, dass uns die Immobilie vor Ihrer Meldung weder bekannt war noch öffentlich angeboten wurde. Was ausgezahlt wird, steht vorher schriftlich fest.

Beim Verkauf an Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision hälftig — das schreibt das Gesetz vor. Bei uns sind das jeweils 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer, der in Nordrhein-Westfalen marktübliche Satz; die Höhe selbst wird frei vereinbart. Aus diesem Eingang wird Ihre Prämie bezahlt, und deshalb kann sie nicht früher fließen.

Welche Immobilien eignen sich für einen Tipp?

Wir prüfen Hinweise auf Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke, deren Eigentümer an einen Verkauf denken. Leerstehende Gebäude, verwilderte Gärten oder seit Monaten ungenutzte Räume im Wohnumfeld sind brauchbare Anhaltspunkte. Wir sehen dann in unseren Systemen nach, ob das Objekt bereits am Markt ist oder ob wir die Eigentümer längst kennen.

Besonders häufig geht es um Immobilien aus einem Nachlass oder aus einer veränderten Lebenssituation. Ist das Objekt für uns neu, halten wir Ihren Tipp schriftlich fest, bevor wir mit der Vermarktung beginnen — damit steht Ihr Anspruch, noch ehe überhaupt etwas passiert.

Wer darf einen Immobilien-Tipp geben und wer nicht?

Hinweise nehmen wir von allen volljährigen Privatpersonen entgegen, die nicht in einem besonderen Treue- oder Dienstverhältnis zu den Eigentümern stehen. Nachbarn, Bekannte, Verwandte oder Handwerker aus der Umgebung dürfen uns also melden, dass ein Objekt frei wird. Wer beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist — Anwältinnen und Anwälte, Notare, Verwalter in einem laufenden Mandat —, darf für einen Tipp keine Prämie annehmen.

Auch die Eigentümer selbst können keine Prämie erhalten: Honoriert wird ausschließlich der Hinweis eines unbeteiligten Dritten. Ihren Namen nennen wir den Verkäufern auf Wunsch nicht, sodass nachbarschaftliche Beziehungen unberührt bleiben.

Welche Angaben brauchen wir für Ihren Hinweis?

Im Kern genügt die genaue Adresse des Objekts. Alles darüber hinaus — Name und Erreichbarkeit der Eigentümer, der Hintergrund des geplanten Verkaufs — hilft uns, schneller abzugleichen, ob die Immobilie für uns neu ist. Personenbezogene Daten geben Sie aber bitte nur weiter, wenn die Eigentümer davon wissen; andernfalls reicht uns die Adresse, und wir recherchieren den Rest selbst.

Nach Eingang prüfen wir intern und melden uns zurück. Ist das Objekt bisher nicht erfasst, erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung. Sie ist der Nachweis Ihrer Tippgabe und die Grundlage für die spätere Auszahlung.

Bleibt mein Name gegenüber den Eigentümern geheim?

Ja, wenn Sie das wünschen. Wir geben Ihre Daten ohne ausdrückliche Zustimmung nicht weiter und treten bei der ersten Ansprache als Maklerbüro auf, das im Rahmen seiner Marktbeobachtung auf das Objekt aufmerksam geworden ist. Sämtliche Angaben verarbeiten wir nach den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Die Korrespondenz zur Tippgebervereinbarung bleibt zwischen Ihnen und unserem Büro. Ihre Anonymität hält damit über den gesamten Ablauf — vom ersten Kontakt bis zur Auszahlung.

Welche Voraussetzungen gelten für den Prämienanspruch?

Der Anspruch entsteht, wenn uns das gemeldete Objekt bisher unbekannt war, es öffentlich nicht beworben wurde und Ihr Hinweis zu einem notariellen Kaufvertrag führt. Dazwischen liegt der Schritt, dass die Eigentümer uns nach der Kontaktaufnahme mit dem Verkauf beauftragen. Wir begleiten den Ablauf vollständig, von der Einwertung über die Unterlagen bis zum Energieausweis.

Melden mehrere Personen dasselbe Objekt, zählt der Hinweis, der zuerst bei uns eingegangen ist. Fällig wird die Prämie nach der Beurkundung und dem Eingang unserer Provision — in der Höhe, die vorher schriftlich vereinbart wurde.

Muss ich die Tippgeber-Prämie versteuern?

Möglich ist es. Eine Prämie ist eine Einnahme, und wie sie steuerlich zu behandeln ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab — etwa davon, ob Sie einmalig oder regelmäßig Hinweise geben. Wir zahlen die vereinbarte Summe aus und dokumentieren die Zahlung nachvollziehbar.

Eine steuerliche Beratung ist uns als Maklerbüro weder erlaubt noch möglich. Klären Sie die Frage deshalb bitte vorab mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater, damit Sie wissen, was am Ende bei Ihnen ankommt.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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