Maklerprovision beim Hausverkauf in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung

Verkäufer und Käufer teilen sich die Provision

Verkauft ein privater Eigentümer sein Einfamilienhaus an eine Privatperson, zahlt nicht mehr eine Seite allein den Makler: Beide tragen denselben Anteil. Die Maklerprovision beim Hausverkauf beträgt bei uns jeweils 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer — der in Nordrhein-Westfalen marktübliche Satz. Dass sie hälftig geteilt wird, schreibt § 656c BGB vor; die Höhe selbst wird frei vereinbart. Eine gesetzlich vorgegebene Provisionshöhe gibt es also nicht, und wer Ihnen etwas anderes sagt, verwechselt die Teilung mit dem Satz. Wenn Eigentümer im Rhein-Erft- und im Rhein-Sieg-Kreis ihr Haus verkaufen, wissen sie mit dieser Regel von Anfang an, welcher Betrag am Ende auf sie zukommt.

Hinter der Teilung steht ein einfacher Gedanke: Ein Makler arbeitet zwischen zwei Parteien und muss beiden gegenüber belastbar auftreten. Er prüft die Unterlagen, die der Käufer später bekommt, er begründet den Preis, den der Verkäufer aufruft, und er sorgt dafür, dass am Notartermin nichts offen ist. Von dieser Arbeit profitieren beide Seiten — deshalb zahlen auch beide. Im Großraum Köln/Bonn ist das inzwischen der Regelfall und kein Verhandlungspunkt mehr.

Drei Wege, die Provision zu vereinbaren

Innerhalb dieser Regel bleibt Spielraum. Üblich sind drei Varianten:

  1. Doppelseitige Beauftragung: Wir schließen mit dem Verkäufer und mit dem Käufer je einen eigenen Vertrag. Beide zahlen denselben Anteil. Das ist der Normalfall.
  2. Übernahme durch den Käufer: Der Eigentümer beauftragt uns allein und schuldet die Provision zunächst selbst. Im Kaufvertrag verpflichtet sich der Käufer, ihm einen Teil zu erstatten — höchstens aber so viel, wie der Verkäufer selbst trägt.
  3. Innenprovision: Der Verkäufer entscheidet sich, die gesamte Provision zu tragen und nichts an den Käufer weiterzugeben. Das kann sinnvoll sein, wenn das Objekt sonst schwer vermittelbar wäre.

Ohne Textform kein Provisionsanspruch

Ein Maklervertrag über ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung muss in Textform geschlossen werden — das Gesetz verlangt es ausdrücklich. Eine mündliche Absprache begründet keinen Anspruch, auch wenn sie eindeutig war. Textform heißt dabei nicht zwingend Unterschrift auf Papier: Eine E-Mail genügt, solange erkennbar ist, wer sie abgeschickt hat. Wir schicken Ihnen den Auftrag deshalb vor der Vermarktung schriftlich zu, damit auf beiden Seiten dokumentiert ist, was vereinbart wurde — und was nicht.

Was in der Provision enthalten ist

  • Eine belastbare Einwertung Ihres Hauses, bevor ein Preis nach außen geht — den ersten Zugang dazu finden Sie unter Haus bewerten.
  • Die Beschaffung sämtlicher Verkaufsunterlagen, vom Grundbuchauszug bis zum Energieausweis.
  • Den Abgleich mit vorgemerkten Kaufinteressenten aus dem Rhein-Erft- und dem Rhein-Sieg-Kreis über unseren Käuferfinder.
  • Besichtigungen, die wir vorbereiten und führen; vorab klären wir, ob ein Interessent den Kaufpreis überhaupt finanzieren kann.
  • Die Vorbereitung des Kaufvertrags und die Begleitung bis zur Schlüsselübergabe — wie der Notartermin im Einzelnen abläuft, lesen Sie unter Vertrag und Notar.
  • Fällig wird das alles erst nach der Beurkundung. Kommt kein Kaufvertrag zustande, zahlen Sie nichts.

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Zur Wertermittlung

Ob Sie die Provision steuerlich geltend machen können, hängt davon ab, wie das Haus genutzt wurde: Bei einer vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilie gelten andere Regeln als beim selbst bewohnten Eigenheim. Diese Rechnung stellen wir nicht auf — das gehört zu Ihrem Steuerberater, und wir sagen es lieber vor dem Auftrag als danach. Für alles Übrige rund um den Ablauf und die Kosten erreichen Sie uns in unseren Geschäftsstellen in Bornheim, Brühl und Wesseling.

Häufige Fragen zur Maklerprovision beim Hausverkauf

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Sie beträgt bei uns jeweils 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer für Verkäufer und Käufer — der in Nordrhein-Westfalen marktübliche Satz. Dass die Provision hälftig geteilt wird, gibt das Gesetz vor; die Höhe selbst wird frei vereinbart. Eine gesetzlich festgelegte Provisionshöhe gibt es also nicht.

Vor dem Verkauf zahlen Sie bei uns nichts. Wertermittlung, Grundbuchauszug und die fotografische Aufnahme des Objekts sind keine Vorkosten, sondern Teil des Auftrags. Die Provision wird erst nach der Beurkundung beim Notar fällig — vorher entsteht kein Anspruch, egal wie viel Arbeit bereits geleistet wurde.

Wann wird die Provision beim Hausverkauf fällig?

Mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags, nicht früher. Während der Vermarktung erbringen Sie als Eigentümer keinerlei finanzielle Vorleistung — weder für Unterlagen noch für Fotos, Anzeigen oder Besichtigungen.

Platzt ein Verkauf vor dem Notartermin, entstehen für Sie keine Honorarverpflichtungen. Das wirtschaftliche Risiko der Vermarktung liegt dann vollständig bei uns: die beschafften Behördenunterlagen, der Energieausweis, die Prüfung der Interessenten. Der Grundsatz ist schlicht — bezahlt wird, was zum Ziel geführt hat, und das ist der beurkundete Kaufvertrag.

Welche Leistungen deckt die Maklerprovision beim Hausverkauf ab?

Den gesamten Weg von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Schlüsselübergabe. Die Provision bezahlt nicht das Schalten einer Anzeige, sondern die Arbeit davor und danach — und die macht den Unterschied im erzielten Preis aus.

Enthalten sind die Einwertung des Hauses, die Beschaffung der amtlichen Dokumente wie Katasterkarte, Bauakte und Energieausweis sowie vollständige Verkaufsunterlagen mit professionellen Aufnahmen. Dazu kommen die Ansprache vorgemerkter Kaufinteressenten, die Durchführung aller Besichtigungen, die Prüfung der Finanzierbarkeit auf Käuferseite, die Abstimmung des Kaufvertragsentwurfs mit dem Notariat, die Begleitung zum Notartermin und das Übergabeprotokoll bei der Schlüsselübergabe.

Lässt sich die Provision anders als hälftig aufteilen?

Nur in eine Richtung. Der Verkäufer darf mehr als die Hälfte oder die gesamte Provision übernehmen; der Anteil des Käufers darf den des Verkäufers jedoch niemals übersteigen. Eine Vereinbarung, die das versucht, ist unwirksam.

Trägt der Verkäufer die Provision vollständig allein, spricht man von einer Innenprovision. In der Praxis überwiegt jedoch die hälftige Teilung, weil beide Seiten Anspruch auf dieselbe Beratung und dieselbe Vermittlungsleistung haben. Welche Variante gilt, steht vor der Vermarktung fest und wird in den Verträgen ausdrücklich festgehalten — damit am Notartermin niemand überrascht wird.

Was habe ich als Verkäufer davon, wenn ich die Hälfte der Provision zahle?

Vor allem einen Preis, der zum Objekt passt. Der teuerste Fehler beim Hausverkauf ist ein zu hoher Startpreis: Das Objekt bleibt liegen, wird nachverhandelt und geht am Ende unter Wert weg. Ein zu niedriger Preis kostet direkt Geld.

Dazu kommt die Arbeit, die sonst bei Ihnen läge — Anfragen filtern, Unterlagen von Ämtern besorgen, Besichtigungen koordinieren, die Finanzierbarkeit der Interessenten klären, bevor Sie Ihre Zeit investieren. Privatverkäufer unterschätzen regelmäßig, wie viele Anfragen nie zu einem Kauf führen. Wir übernehmen diese Vorauswahl und führen nur ernsthafte Interessenten zu Ihnen — und wir tragen das Risiko, wenn nichts daraus wird.

Zahle ich etwas, wenn mein Haus nicht verkauft wird?

Nein. Ohne notariell beurkundeten Kaufvertrag entsteht keine Provisionspflicht. Wir arbeiten rein erfolgsabhängig und ohne Aufwendungsersatz für Vorleistungen — eine Beauftragung ist für Sie damit risikofrei.

Sämtliche Kosten, die bis dahin angefallen sind — die Einwertung, die Objektfotos, die Beschaffung der Unterlagen, die Organisation der Besichtigungen —, verbleiben bei uns. Der Anspruch auf die Provision hängt unmittelbar am wirksamen Kaufvertrag: Erst wenn beurkundet ist, wird sie fällig. Sie wissen damit vom Erstgespräch an, worauf Sie sich einlassen und wann genau ein Betrag auf Sie zukommt.

Gerne für Sie da

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