Wohnung verkaufen bei veränderter Lebenssituation in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung

Eine Eigentumswohnung wird selten aus freien Stücken verkauft. Meistens steht ein Ereignis davor: ein Erbfall, eine Trennung, ein Alter, in dem die Treppe zum Thema wird, oder ein Arbeitsvertrag in einer anderen Stadt. Diese Seite nimmt Ihnen keine dieser Entscheidungen ab. Sie ordnet ein, welcher Anlass auf welchen Weg führt und was in allen vier Lagen gleich ist — wie der Verkauf danach im Einzelnen abläuft, steht auf der Seite zum Verkauf einer Eigentumswohnung.

Der Anlass bestimmt das Tempo und die Reihenfolge, nicht den Wert

Das ist der Satz, der über allen vier Lagen steht, und er ist wichtiger, als er zunächst klingt. Eine Wohnung zwischen Köln und Bonn ist am Tag nach einem Erbfall genauso viel wert wie am Tag davor. Was der Anlass verändert, ist etwas anderes: wie viel Zeit bis zur Entscheidung bleibt, in welcher Reihenfolge die Schritte kommen und wer dabei mitreden muss.

Wer beides auseinanderhält, verhandelt ruhiger. Ein Käufer zahlt nicht mehr, weil jemand Zeit hat, und nicht weniger, weil jemand sie nicht hat — er zahlt, was Lage, Zustand und Unterlagen hergeben. Was Ihre Wohnung heute wert ist, lässt sich unabhängig vom Anlass klären, und zwar zuerst: bei einer Bewertung vor Ort.

Welcher Anlass führt auf welche Seite

Die vier häufigsten Anlässe unterscheiden sich weniger im Verkauf selbst als in dem, was vorher zu klären ist. Jeder hat deshalb eine eigene Seite:

Erbschaft. Hier steht am Anfang keine Entscheidung, sondern eine Bestandsaufnahme — wem die Wohnung jetzt gehört, was auf ihr lastet, ob es Miterben gibt. Der größte Teil davon hat Zeit. Die Reihenfolge finden Sie auf der Seite zur geerbten Eigentumswohnung.

Trennung und Scheidung. Eine Wohnung lässt sich anders als ein Haus mit Grundstück praktisch nicht real teilen. Es bleiben Übernahme durch eine Seite, gemeinsamer Verkauf oder, wenn keine Einigung zustande kommt, der Weg über das Gericht. Was dabei mit Darlehen und Grundbuch geschieht, steht auf der Seite Wohnung verkaufen bei Scheidung.

Wohnen im Alter. Diese Frage stellt sich bei einer Wohnung meist später als bei einem Einfamilienhaus, und sie endet nicht zwangsläufig im Verkauf: Umbau, Vermietung und der Verkauf mit vorbehaltenem Wohnrecht stehen gleichberechtigt daneben. Die Wege im Vergleich finden Sie unter Wohnung im Alter verkaufen.

Umzug und Ortswechsel. Hier ist der Termin meist vorgegeben und alles andere richtet sich danach — vor allem die Frage, ob zuerst gekauft oder zuerst verkauft wird. Dazu die Seite Wohnung verkaufen wegen Umzug.

In den seltensten Fällen entscheidet eine Person allein

Das ist die zweite Gemeinsamkeit aller vier Lagen. Bei einem Erbfall sind es Miterben, die nur zusammen über die Wohnung verfügen können. Bei einer Trennung stehen beide Namen im Grundbuch und meistens auch beide unter dem Darlehensvertrag. Beim Wohnen im Alter reden häufig Bevollmächtigte oder Kinder mit, beim Umzug die ganze Familie.

Praktisch heißt das: Die Runde, die entscheiden muss, sollte am Tisch sitzen, bevor über einen Preis gesprochen wird — nicht danach. Ein Angebot, das eine Seite nicht mitträgt, hält keiner Besichtigung stand, und eine Rücknahme vom Markt kostet mehr Vertrauen bei Interessenten als ein paar Wochen Vorlauf. Wir moderieren solche Gespräche regelmäßig und bringen dabei nur eine Rolle mit: die des Sachkundigen für Wert und Vermarktung, nicht die einer Partei.

Was bei einer Eigentumswohnung zusätzlich dazukommt

Zwei Dinge gelten für eine Wohnung in jeder dieser Lebenslagen, und beide werden regelmäßig übersehen.

Das Hausgeld läuft weiter — unabhängig davon, wer auszieht, wer erbt oder wer verstirbt. Es hängt an der Wohnung, nicht an der Person, wird von der Eigentümergemeinschaft beschlossen und vom Verwalter eingezogen. Wer sich über die Entscheidung Zeit lässt, sollte das einkalkulieren, und wer erbt, sollte früh wissen, ob Rückstände offen sind.

Und die Unterlagen kommen nicht aus dem eigenen Ordner. Teilungserklärung, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, der aktuelle Wirtschaftsplan und der Stand der Erhaltungsrücklage — also der gemeinsamen Rücklage für Reparaturen am Gebäude — liegen beim bestellten Verwalter und müssen dort angefordert werden. Das braucht Vorlauf, oft mehrere Wochen, und lässt sich nicht nachholen, wenn der Notartermin schon steht. Welche Papiere im Einzelnen gebraucht werden und wer sie ausstellt, steht unter Unterlagen für den Wohnungsverkauf.

Was wir übernehmen — und wofür Sie jemand anderen brauchen

Wir bewerten die Wohnung, bereiten die Unterlagen auf, sprechen die passende Käufergruppe an und begleiten den Verkauf bis zur Übergabe — an unseren Standorten in Bornheim, Brühl und Wesseling und im Umland des Rhein-Erft- und des Rhein-Sieg-Kreises.

Drei Dinge gehören ausdrücklich nicht dazu, und es ist besser, das vorher zu wissen: Erbrechtliche Fragen — Erbschein, Ausschlagung, Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft — beantwortet ein Anwalt oder ein Notar. Steuerliche Folgen eines Verkaufs beurteilt ein Steuerberater, nicht wir. Und die Eigentümergemeinschaft selbst verwaltet ein anderer: Eine WEG-Verwaltung führen wir nicht. Alles, was Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Rücklage betrifft, kommt vom bestellten Verwalter. Was wir tun können, ist, Ihnen zu sagen, wann Sie wen brauchen, und die Auskünfte einzuholen, damit Sie nicht hinterhertelefonieren müssen.

Häufige Fragen zum Wohnungsverkauf bei veränderten Lebensumständen

Wann ist bei einer veränderten Lebenssituation der richtige Zeitpunkt für den Verkauf?

Den einen richtigen Zeitpunkt gibt es nicht — es gibt nur den, der zur jeweiligen Lage passt. Nach einem Todesfall darf zuerst Ruhe einkehren; das meiste, was danach zu klären ist, hat mehr Zeit, als es sich anfühlt. Bei einer Trennung ist es oft umgekehrt, weil zwei Haushalte finanziert werden müssen, solange nichts entschieden ist. Und beim Wohnen im Alter entscheidet meistens nicht der Kalender, sondern eine konkrete Hürde im Alltag.

Was sich in jeder dieser Lagen lohnt: früh wissen, woran man ist. Eine Bewertung und ein Blick in die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft kosten wenig Zeit und machen die spätere Entscheidung leichter — auch die Entscheidung, vorerst nichts zu tun. Der Wert der Wohnung ändert sich durch das Warten nicht; was sich ändert, ist der Überblick.

Sollte der Neukauf vor dem Verkauf der bisherigen Wohnung erfolgen?

Die Reihenfolge hängt an der Finanzierung, nicht am Geschmack. Wer zuerst verkauft, weiß, wie viel Eigenkapital wirklich zur Verfügung steht, und vermeidet eine doppelte Belastung oder eine Zwischenfinanzierung. Wer zuerst kauft, hat dafür die Sicherheit, ohne Übergangslösung umziehen zu können. Beides ist vertretbar — welcher Weg passt, klärt sich am ehesten im Gespräch mit der finanzierenden Bank.

In der Abwicklung lassen sich beide Vorgänge zeitlich aufeinander abstimmen. Über die Terminierung der beiden Beurkundungen und über die vereinbarten Übergabetermine lässt sich der Besitzübergang meist so legen, dass Auszug und Einzug ineinandergreifen. Bleibt eine Lücke, kommen Regelungen zur Nachnutzung im Kaufvertrag in Betracht — vorausgesetzt, die Käuferseite trägt sie mit.

Welcher Zeitrahmen ist für den Verkauf einer Eigentumswohnung einzuplanen?

Vom Erstgespräch bis zur notariellen Beurkundung sind bei einer Eigentumswohnung üblicherweise zwei bis vier Monate einzuplanen, sofern die Unterlagen vollständig vorliegen. Der Teil, der sich am wenigsten beschleunigen lässt, liegt meist am Anfang: Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan und der Stand der Erhaltungsrücklage müssen beim Verwalter angefordert werden, und dessen Bearbeitungszeit bestimmt niemand mit.

Steht ein Termin unter Druck, hilft weniger das Tempo in der Vermarktung als die Vorbereitung davor. Ein Angebotspreis, der von Anfang an zum Objekt passt, spricht die richtige Käufergruppe an, statt erst mehrere Preisrunden zu durchlaufen. Eine verbindliche Zusage über die Dauer kann Ihnen seriös niemand geben — sie hängt an Lage, Zustand und daran, wie viele vergleichbare Wohnungen gerade angeboten werden.

Wer zahlt das Hausgeld, wenn die Wohnung leer steht oder der Eigentümer verstorben ist?

Das Hausgeld läuft unabhängig davon weiter, ob jemand in der Wohnung wohnt. Es ist der Beitrag der Wohnung zu den gemeinschaftlichen Kosten des Hauses — Hausmeister, Versicherung, Heizung, Rücklage — und hängt am Eigentum, nicht an der Nutzung. Wer erbt, übernimmt die Wohnung deshalb mit dieser laufenden Verpflichtung; bei einer Trennung bleibt sie bei demjenigen, der im Grundbuch steht, unabhängig davon, wer ausgezogen ist.

Für den Verkauf ist das aus zwei Gründen relevant. Offene Rückstände gehen den Käufer etwas an und werden im Kaufvertrag geregelt, also sollten sie vorher bekannt sein. Und die Höhe des Hausgeldes ist eine der ersten Zahlen, nach denen Kaufinteressenten fragen — zusammen mit der Frage, wie viel Rücklage die Gemeinschaft angespart hat und ob größere Maßnahmen beschlossen sind. Beide Auskünfte erteilt der Verwalter.

Welche steuerlichen Aspekte sind bei einem Verkauf aus persönlichem Anlass zu beachten?

Bei einer Wohnung, die durchgehend selbst bewohnt wurde, fällt in der Regel keine Steuer auf den Verkaufsgewinn an — auch dann nicht, wenn die gesetzliche Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist. Voraussetzung ist eine Eigennutzung in einem gesetzlich festgelegten Zeitraum vor dem Verkauf. War die Wohnung dagegen vermietet oder reine Kapitalanlage, kommt es darauf an, wie lange sie bereits gehalten wurde.

Bei Schenkung und Erbschaft wird die Haltedauer des Vorbesitzers angerechnet — wer eine seit Jahrzehnten gehaltene Wohnung erbt, steht steuerlich also anders da, als die eigene Besitzzeit vermuten lässt. Wie sich das im konkreten Fall auswirkt, beurteilt ein Steuerberater, und zwar am besten vor der Unterschrift, nicht danach. Wir rechnen das nicht für Sie aus und geben dazu auch keine Auskunft.

Ist eine zwischenzeitliche Vermietung vor dem späteren Verkauf ratsam?

Eine Vermietung auf Zeit kann eine sinnvolle Zwischenlösung sein, verändert aber die Ausgangslage für den späteren Verkauf. Steuerlich entfällt mit dem Einzug eines Mieters die Begünstigung für selbst genutztes Wohneigentum, solange die gesetzliche Spekulationsfrist noch läuft. Und praktisch lässt sich ein bestehendes Mietverhältnis nicht einfach beenden, weil man verkaufen möchte — der Mietvertrag läuft beim Käufer weiter.

Dazu kommt der Unterschied in der Nachfrage: Vermietete Wohnungen suchen überwiegend Kapitalanleger, bezugsfreie eher Menschen, die selbst einziehen wollen. Beide Gruppen bewerten dieselbe Wohnung unterschiedlich, weshalb sich ein Vergleich der zwei Wege lohnt, bevor der Mietvertrag unterschrieben ist. Wir stellen Ihnen beide Rechnungen nebeneinander, damit die Entscheidung auf Zahlen steht und nicht auf einem Gefühl.

Der Wert Ihrer Immobilie?

Erhalten Sie schnell, kostenlos und unverbindlich eine erste Preiseinschätzung Ihrer Immobilie.

Zur Wertermittlung

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

* Pflichtfelder