Checkliste zum Wohnungsverkauf als PDF für Eigentümer in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung
Warum die Liste schon vor dem ersten Inserat auf dem Tisch liegen sollte
Eine Eigentumswohnung bringt Papiere mit, an die beim Haus niemand denken muss: die Teilungserklärung, den Aufteilungsplan, die Protokolle der vergangenen Eigentümerversammlungen, den laufenden Wirtschaftsplan und den Stand der Instandhaltungsrücklage. Wer diese Unterlagen erst zusammensucht, wenn der erste Kaufinteressent danach fragt, verliert Wochen. Genau dafür gibt es dieses Dokument: ein Blatt zum Ausdrucken, auf dem Sie abhaken, was bereits vorliegt, was noch fehlt und wo Sie es anfordern.
Den ausführlichen Ablauf mit allen Erläuterungen finden Sie auf der Seite Checkliste zum Wohnungsverkauf. Hier geht es um das Dokument selbst — wofür Sie es brauchen, was darin steht und wie Sie damit arbeiten. Wenn Sie zuerst den Überblick über den gesamten Weg suchen, beginnen Sie bei Eigentumswohnung verkaufen.
Was Sie hier herunterladen
Zuerst die Checkliste: kompakt gegliedert nach Unterlagen, Wertermittlung, Vermarktung und Abwicklung, mit Ankreuzfeldern und einer Spalte für die Stelle, bei der Sie das jeweilige Papier bekommen. Darunter liegt zusätzlich unsere ausführliche Broschüre rund um Kauf und Verkauf einer Eigentumswohnung — sie erklärt die Hintergründe zu den Punkten, die auf der Liste nur eine Zeile füllen. Beide Dateien sind kostenfrei.
Mehr in unserer Infobroschüre
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Die Papiere, die nicht in Ihrem eigenen Ordner liegen
Teilungserklärung, Versammlungsprotokolle, Wirtschaftsplan und der aktuelle Stand der Instandhaltungsrücklage kommen von der Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft, nicht aus Ihren privaten Unterlagen. Je nachdem, was in der Teilungserklärung steht, kann für den Verkauf zusätzlich die Zustimmung der Verwaltung nötig sein. Wir selbst verwalten keine Eigentümergemeinschaft und können diese Papiere deshalb nicht ausstellen — anfordern muss sie der Eigentümer bei seinem Verwalter, und das dauert je nach Haus unterschiedlich lange.
Dieser Vorlauf ist der eigentliche Grund, die Liste früh zur Hand zu haben. Von der Vermarktung bis zur Beurkundung vergehen bei einer Eigentumswohnung im Rhein-Erft-Kreis üblicherweise zwei bis vier Monate — die Anforderung bei der Verwaltung liegt davor, nicht darin. Wer sie am Anfang erledigt, verhandelt später mit vollständigen Angaben statt mit Nachreichungen.
So arbeiten Sie die Liste ab
Eine geordnete Vorbereitung verhindert Zeitverluste bei der Kreditprüfung der Käufer. Die Liste folgt deshalb der Reihenfolge, in der die Papiere tatsächlich gebraucht werden:
- Unterlagen zusammenstellen: Aktuellen Grundbuchauszug, Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Abrechnungen sowie Energieausweis einholen.
- Objektwert analysieren: Wert des Sondereigentums und des zugehörigen Miteigentumsanteils sachgerecht ermitteln lassen.
- Präsentation & Termine: Aufbereitung der Unterlagen, Exposéerstellung und Durchführung persönlicher Besichtigungen.
- Vertragsabschluss: Abstimmung aller Vereinbarungen und Entwurfsausarbeitung durch das Notariat.
Haken Sie den ersten Block zuerst ab — was dort fehlt, blockiert alles Weitere. Welche Nachweise im Einzelnen dazugehören und wo man sie bekommt, steht ausführlich unter Unterlagen für den Wohnungsverkauf; wie der Wert zustande kommt, erklärt die Seite Wohnung bewerten lassen. Was die Vermittlung kostet, lesen Sie unter Maklerprovision beim Wohnungsverkauf. Steht der Verkauf im Zusammenhang mit einer Erbschaftsimmobilie oder einer Trennung, kommen weitere Nachweise hinzu — die Liste hat dafür eigene Zeilen.
Häufige Fragen zur Checkliste für den Wohnungsverkauf
Was steht in der Checkliste zum Wohnungsverkauf?
Die Liste ist nach den vier Abschnitten eines Verkaufs gegliedert. Im ersten Block stehen die Papiere, die zur Wohnung selbst gehören: der aktuelle Auszug aus dem Grundbuch, der Aufteilungsplan mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung — dem amtlichen Nachweis, dass die Wohnung baulich eine eigene Einheit ist — sowie die vollständige Teilungserklärung samt ihren Ergänzungsbeschlüssen. Dazu kommt der Energieausweis, den der Eigentümer schon bei der ersten Besichtigung unaufgefordert vorlegen muss.
Der zweite Block sammelt die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnungen, der Stand der Instandhaltungsrücklage und die Protokolle der Eigentümerversammlungen der vergangenen Jahre. Banken verlangen diese Nachweise regelmäßig, bevor sie ein Darlehen zusagen. Die übrigen Zeilen betreffen Wertermittlung, Exposé und Besichtigungen sowie die Abwicklung bis zur Übergabe. Neben jedem Punkt ist Platz für die Stelle, bei der Sie das Papier anfordern, und für das Datum, an dem es eingetroffen ist.
Worin unterscheidet sich die Checkliste für eine Wohnung von der für ein Haus?
Beim Haus gehören alle Unterlagen dem Eigentümer. Bei einer Eigentumswohnung liegt ein erheblicher Teil davon bei der Verwaltung der Eigentümergemeinschaft — Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnungen, Versammlungsprotokolle und der Stand der Instandhaltungsrücklage. Diese Positionen stehen auf der Wohnungs-Checkliste in einem eigenen Block, weil sie angefordert werden müssen und nicht im heimischen Ordner liegen.
Hinzu kommt ein Punkt, den es beim Haus gar nicht gibt: Je nach Teilungserklärung braucht der Verkauf die Zustimmung der Verwaltung. Auch der Miteigentumsanteil sowie Sondernutzungsrechte an Stellplatz, Keller oder Gartenfläche werden bei einer Wohnung gesondert erfasst, weil sie mitverkauft werden und im Kaufvertrag benannt sein müssen. Wer diese Zeilen früh abhakt, vermeidet den häufigsten Grund für Verzögerungen im Wohnungsverkauf.
Kosten die Checkliste und die Broschüre etwas?
Nein. Beide Dateien stehen kostenfrei zum Herunterladen bereit und lassen sich ohne Verpflichtung nutzen — auch von Eigentümern, die noch gar nicht entschieden haben, ob sie verkaufen. Auch im weiteren Verlauf entstehen vorab keine Aufwendungen für Exposé, Fotos, Inserate oder Besichtigungen.
Der Provisionsanspruch entsteht erst mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Dass die Provision beim Verkauf an Verbraucher hälftig zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wird, ist gesetzlich vorgeschrieben; die Höhe selbst wird frei vereinbart und beträgt bei uns jeweils 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer — der in Nordrhein-Westfalen marktübliche Satz. Alle Vereinbarungen werden vorher schriftlich festgehalten, sodass die Kosten von Anfang an feststehen.
Was gilt für den Kaufvertragsentwurf beim Notar?
Wir übermitteln alle vereinbarten Rahmendaten an das gewählte Notariat und koordinieren die Ausarbeitung des Vertragsentwurfs. Der Notar verfasst eine ausgewogene Vereinbarung, die den Zeitpunkt des Nutzen- und Lastenübergangs — also den Tag, ab dem Kosten und Erträge auf den Käufer übergehen — sowie die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung festlegt. Beteiligte Verbraucher erhalten den Entwurf innerhalb der gesetzlichen Prüffrist vor dem Beurkundungstermin.
Im Kaufvertrag werden außerdem der Ausschluss der Haftung für Mängel bei gebrauchten Immobilien und die Übertragung der angesparten Instandhaltungsrücklage geregelt. Wir besprechen die Klauseln im Detail mit Ihnen und prüfen Sondervereinbarungen zu Mobiliar oder Räumungsfristen. Zum Beurkundungstermin begleiten wir Sie, damit der Eigentumswechsel geordnet abläuft. Anschließend veranlasst das Notariat die Eintragung im Grundbuch.
Welche Bedeutung hat die Teilungserklärung im Grundbuch?
Die Teilungserklärung ist die Rechtsgrundlage der Eigentümergemeinschaft und zieht die Grenze zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Sie legt fest, welche Räume allein Ihnen gehören, welche Flächen allen gehören und wie die Miteigentumsanteile im Grundbuch verteilt sind. Deshalb steht sie auf der Checkliste ganz oben — ohne sie lässt sich der Kaufgegenstand nicht sauber beschreiben.
Die zugehörige Gemeinschaftsordnung regelt zusätzlich die Stimmrechte in der Versammlung und den Verteilungsschlüssel für die laufenden Hausgeldkosten. Für Käufer ist die Durchsicht unverzichtbar, weil sämtliche Rechte und Pflichten auf sie übergehen. Wir bereiten diese Grundlagen verständlich für Interessenten und deren Banken auf, damit bei der Finanzierung keine unklaren Eigentumsverhältnisse offenbleiben. Eine frühe Sichtung schützt beide Seiten vor späteren Unstimmigkeiten in der Gemeinschaft.
Wie dokumentiert das Übergabeprotokoll den Zustand?
Die Übergabe steht am Ende der Checkliste und findet statt, sobald der vereinbarte Kaufpreis vollständig beim Verkäufer eingegangen ist. Beim Termin erfassen wir den Zustand der Räume und notieren die Zählerstände für Strom, Wasser und Heizenergie. Alles Vereinbarte wird zusammen mit verbleibendem Inventar in einem schriftlichen Übergabeprotokoll festgehalten.
Nach der Unterschrift händigen Sie die Schlüssel für Wohnung, Keller und Gemeinschaftsräume aus. Das Protokoll ist der Nachweis dafür, ab wann der Käufer das Risiko für die Wohnung trägt, und dient den Versorgungsunternehmen als Grundlage für die Abrechnung zum Stichtag. Diese Belegführung sichert Verkäufer wie Käufer gegen nachträgliche Unstimmigkeiten über den Zustand bei der Schlüsselübergabe ab. Das passende Formular stellen wir bereit und leiten den gemeinsamen Vor-Ort-Termin.