Maklerprovision beim Grundstückskauf in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung
Wie hoch ist die Provision beim Grundstückskauf?
Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks ist die Maklerprovision frei vereinbar. Die gesetzliche Teilungsregel, die viele vom Hauskauf kennen, greift hier nicht: Sie betrifft den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Ein Baugrundstück fällt nicht darunter. Wer welchen Anteil trägt, steht deshalb im Maklervertrag und nicht im Gesetz.
Wir gehen dabei vom in Nordrhein-Westfalen marktüblichen Satz aus: 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer je Seite, für Käufer und Verkäufer in gleicher Höhe. Was gilt, klären wir vor der ersten Besichtigung und nicht erst beim Notar. Zusammen mit Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbucheintrag gehört die Provision zu den Kaufnebenkosten, die Sie zusätzlich zum Kaufpreis einplanen müssen.

Wofür Sie beim Grundstück tatsächlich bezahlen
Bei einem fertigen Haus sehen Käufer, was sie bekommen. Bei einer Fläche entscheidet sich der Wert an Unterlagen, die man erst zusammentragen muss. Genau dort liegt die Arbeit, die die Provision abdeckt:
- Off-Market-Zugang: Viele Grundstücke werden nie öffentlich inseriert, sondern über Kontakte zu Eigentümern, Bauträgern und Kollegen weitergereicht. Unser Geschäftsführer René Reuschenbach ist 1. Vorsitzender der Kölner Immobilienbörse; über diesen Kreis erfahren wir von Flächen zwischen Köln und Bonn häufig, bevor sie auf einem Portal stehen.
- Bebauungsplan-Prüfung: Wir prüfen den Bebauungsplan und klären ab, ob Ihr Bauwunsch in dieser Lage überhaupt umsetzbar ist.
- Erschließungscheck: Wir ermitteln den Erschließungsgrad und kalkulieren, welche Folgekosten noch auf Sie zukommen.
- Bodengutachten koordinieren: Wir empfehlen geeignete Gutachter und stimmen die Termine ab, bevor Sie sich binden.
- Preisverhandlung: Auf Basis der Bodenrichtwerte und der Lage im Rhein-Erft-Kreis verhandeln wir den Kaufpreis in Ihrem Interesse.
- Vertragsbegleitung: Wir achten darauf, dass die grundstücksspezifischen Klauseln zu Erschließung, Baulasten und Grenzverlauf im Kaufvertrag stehen.
Fällig wird sie erst beim Notar
Die Maklerprovision entsteht erst mit dem erfolgreichen Kaufabschluss, also mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Für Beratung, Besichtigungen und die gesamte Suche fallen vorher keine Kosten an. Platzt der Kauf vor dem Notartermin, zahlen Sie nichts, und die Suche läuft auf Wunsch weiter.
Wer zahlt welchen Anteil?
Wird derselbe Makler für Käufer und Verkäufer tätig, schreibt das Gesetz beim Haus- und Wohnungskauf vor, dass beide Seiten gleich viel zahlen. Beim Grundstück fehlt diese Vorgabe, und ebenso fehlt sie, wenn auf einer Seite ein Unternehmen steht. Umso wichtiger ist, dass die Aufteilung ausdrücklich vereinbart wird, statt sich später aus dem Gesetz ergeben zu sollen.
Üblich ist eine gleich hohe Beteiligung beider Seiten, und so handhaben wir es auch. Wer im Umland zwischen Rhein-Erft- und Rhein-Sieg-Kreis von einem anderen Modell hört, sollte nachfragen, bevor unterschrieben wird.

Passende Angebote erhalten
Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.
Was im Maklervertrag stehen sollte
Drei Punkte entscheiden darüber, ob Sie später Klarheit haben: der Satz, die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer und der Zeitpunkt der Fälligkeit. Stehen alle drei schriftlich fest, gibt es beim Notar keine Überraschung mehr. Fehlt einer davon, fragen Sie nach, bevor Sie unterschreiben.
Wenn Sie noch am Anfang stehen: Der Überblick zum Grundstück kaufen führt durch die Schritte von der Suche bis zur Beurkundung.
Häufige Fragen zur Maklerprovision beim Grundstückskauf
Wie hoch ist die Maklerprovision beim Grundstückskauf?
Bei einem unbebauten Grundstück ist die Provision frei vereinbar. Die gesetzliche Vorgabe zur hälftigen Teilung gilt nur beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher.
Wir gehen vom in Nordrhein-Westfalen marktüblichen Satz aus: 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer je Seite, für Käufer und Verkäufer in gleicher Höhe. Satz und Aufteilung stehen im Maklervertrag, bevor besichtigt wird.
Gilt beim Grundstückskauf die gesetzliche Provisionsteilung?
Nein. Die Regel, die eine hälftige Teilung anordnet, betrifft den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Ein unbebautes Grundstück fällt nicht darunter, ebenso wenig ein Verkauf, an dem auf einer Seite ein Unternehmen beteiligt ist.
Für Sie heißt das: Wer welchen Anteil trägt, ergibt sich aus der Vereinbarung, nicht aus dem Gesetz. Fragen Sie vor der Besichtigung danach.
Was leistet der Makler beim Grundstückskauf konkret?
Konkrete Leistungen:
- Off-Market-Zugang zu Flächen, die nicht öffentlich inseriert werden
- Bebauungsplan-Prüfung auf Realisierbarkeit Ihres Bauwunsches
- Erschließungs-Check samt Auskunft bei Stadtwerken und Gemeinde
- Bodengutachten-Koordination
- Preisverhandlung auf Basis der Bodenrichtwerte
- Vertragsbegleitung mit den grundstücksspezifischen Klauseln
Diese Vorarbeit ist für den Käufer kostenfrei, bis der Kaufvertrag beurkundet wird.
Wann wird die Maklerprovision beim Grundstückskauf fällig?
Die Provision wird erst nach notarieller Beurkundung fällig. Vorher entstehen keine Kosten, auch nicht für Beratung, Besichtigung, die Prüfung des Bebauungsplans oder Verhandlungen.
Platzt der Kauf vor der Beurkundung, wird nichts fällig. Die Suche läuft auf Wunsch weiter.
Ist die Maklerprovision für Grundstücke steuerlich absetzbar?
Bei späterer Selbstnutzung in der Regel nicht absetzbar. Wird das Grundstück bebaut und vermietet, zählt die Provision zu den Anschaffungsnebenkosten, allerdings nur mit dem Anteil, der auf das Gebäude entfällt und über dessen Abschreibung verteilt wird. Der Anteil für Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.
Bei gewerblicher Nutzung kann ein sofortiger Abzug in Betracht kommen. Das hängt vom Einzelfall und der geltenden Rechtslage ab und gehört zum Steuerberater, nicht zum Makler.
Lohnt sich ein Makler beim Grundstückskauf?
Bei Grundstücken ist das Risiko schwerer zu erkennen als bei einem fertigen Haus: Bebaubarkeit, Erschließungsstand, Altlasten, Baulasten, Grenzverläufe und Dienstbarkeiten stehen nicht im Exposé, sondern in Unterlagen, die erst angefordert werden müssen.
Wer allein kauft, muss diese Punkte selbst abfragen und trägt das Ergebnis. Genau dafür ist die Provision da: für eine Prüfung, die vollständig ist, bevor beurkundet wird.


