Verkaufsanfrage für eine Gewerbeimmobilie in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung

Was nach dem Absenden Ihrer Anfrage passiert

Ihre Anfrage landet bei einem Menschen, nicht in einem Rechner. Das ist bei gewerblichen Objekten auch nötig: Der Wert einer Halle, eines Bürohauses oder eines Ladenlokals hängt selten an der Quadratmeterzahl, sondern an den Mietverträgen, an der genehmigten Nutzung und daran, was sich mit der Fläche später noch anfangen lässt. Ein Online-Rechner kennt diese Dinge nicht. Der erste Schritt ist deshalb ein Telefonat: Wir gehen durch, was Sie geschickt haben, fragen nach, was fehlt, und sagen Ihnen, was sich daraus schon ablesen lässt — und was noch nicht.

Passt es für beide Seiten, folgt ein Termin am Objekt. Erst wenn Nutzung, baulicher Zustand und Mietsituation zusammen auf dem Tisch liegen, entsteht eine Einschätzung, auf die Sie sich stützen können. Wie wir dabei vorgehen, lesen Sie auf der Seite Gewerbeimmobilie bewerten; welche Größen den Preis am Ende bewegen, steht unter Gewerbeimmobilie Verkaufspreis. Den Überblick über die gesamte Leistung finden Sie auf unserer Seite Gewerbeimmobilie verkaufen.

Persönliche Beratung am Telefon in den Büroräumen Unterlagenübernahme zwischen Immobilieneigentümer und Maklerin

Welcher Weg zu Ihnen passt

KontaktkanalEignungReaktionszeit
DirektanrufSofortiger Dialog zu spezifischen ObjektfragenDirekt zu Öffnungszeiten oder in der Regel am gleichen Werktag
E-Mail-NachrichtÜbermittlung von Vertragsdaten und DokumentenRückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Online-FormularÜbermittlung wichtiger Objektdaten zu jeder UhrzeitKontaktaufnahme in der Regel am nächsten Arbeitstag

Objektart Schritt 1 / 13

Welche Gewerbeimmobilie möchten Sie verkaufen?

Wo liegt das Objekt?

Kennzahlen zum Objekt

Details zum Büro

Details zur Praxis

Details zum Ladenlokal

Details zur Gastronomie

Details zum Hotel

Details zur Halle

Welche Energieklasse hat das Objekt?

Wie ist der Zustand?

Aktuelle Nutzung

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Wir melden uns innerhalb von ein bis zwei Werktagen.

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Ihre Anfrage wurde erfolgreich übermittelt. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Diese Angaben bringen die Einschätzung am schnellsten voran

Sie müssen nichts davon vorbereitet haben, um anzufragen. Je mehr davon schon dasteht, desto früher wird aus einer Spanne eine Zahl:

  • Nutzung und Baurecht: Was findet tatsächlich statt — Fertigung, Lager, Büro, Handel, Praxis, Gastronomie, gemischt? Und ist genau diese Nutzung auch genehmigt? Weichen beide voneinander ab, sollten wir das früh wissen und nicht erst in der Verhandlung.
  • Fläche, Zuschnitt, Baujahr, Zustand: Nutzfläche, Hallenhöhe, Andienung, Baujahr, größere Umbauten — und offen benannt, was an Instandhaltung liegen geblieben ist.
  • Eigengenutzt oder vermietet: Nutzen Sie das Objekt selbst, ziehen Sie mit aus, oder bleibt eine Miete bestehen? Beides führt zu ganz unterschiedlichen Käufergruppen.
  • Mietaufstellung: Wer mietet was, zu welcher Jahresnettokaltmiete, mit welcher Restlaufzeit und welchen Verlängerungsoptionen? Dazu Index- oder Staffelklauseln, Leerstandsflächen und die Regelung, welche Betriebskosten umgelegt werden.
  • Umsatzsteuer: Wurde bei der Vermietung zur Umsatzsteuer optiert? Das verändert die Rechnung des Käufers spürbar und gehört deshalb in die erste Abstimmung.
  • Stellplätze und Anbindung: Zahl der Stellplätze, Rangier- und Ladeflächen, Zufahrt für Schwerlastverkehr, Nähe zu Autobahn und Bahn.
  • Altlasten: Gab es früher Produktion, Tankanlagen oder die Lagerung wassergefährdender Stoffe? Auch ein bloßer Verdacht oder ein Eintrag im Altlastenkataster gehört auf den Tisch — er verschwindet später nicht.
  • Betrieb oder nur Immobilie: Soll der Betrieb mitverkauft werden oder ausschließlich das Objekt?

Diese Liste ist keine Hürde, sondern eine Abkürzung. Ein gewerblicher Käufer lässt vor dem Kauf ohnehin alles prüfen — Verträge, Baurecht, Technik, Boden. Diese Prüfung heißt in der Branche Due Diligence, zu Deutsch: die gebotene Sorgfalt vor einer Investitionsentscheidung. Wer die Unterlagen schon bei der Anfrage beisammen hat, verkürzt sie später erheblich. Welche Nachweise dazugehören, steht unter Unterlagen für den Gewerbeimmobilienverkauf; worauf es in den Verträgen besonders ankommt, unter Gewerbe verkaufen mit Mietverträgen.

Soll ein Betrieb mitverkauft werden und nicht nur die Immobilie, kommt ein eigenes Thema dazu: Die bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen auf den Erwerber über. Die Beschäftigten sind darüber vorher zu unterrichten und dürfen dem Übergang widersprechen — beides ist gesetzlich geregelt und beides gehört in die Zeitplanung. Wie das im konkreten Fall abzuwickeln ist, klären Sie mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Steuerberatung; wir sagen Ihnen nur, an welcher Stelle des Ablaufs die Frage auftaucht.

Eine Anfrage ist noch kein Auftrag

Hier ist die Abgrenzung, die wir lieber zu früh als zu spät machen: Eine Anfrage über das Formular oder am Telefon ist kein Maklerauftrag, keine Reservierung und keine Vorstufe davon. Sie kostet nichts, und Sie können das Gespräch an jedem Punkt beenden. Ein Auftrag entsteht erst mit einem schriftlichen Maklervertrag — bis dahin entscheiden Sie über jeden einzelnen Schritt: ob es einen Ortstermin gibt, ob wir Unterlagen anfordern, ob überhaupt vermarktet wird.

Auch das Ergebnis der Einschätzung bindet Sie nicht. Nennen wir eine Größenordnung, mit der Sie nicht leben können, ist das ein sauberer Schlusspunkt und kein verlorener Aufwand. Bei Gewerbeobjekten ist die Maklerprovision im Übrigen frei vereinbar — die gesetzliche Teilungsregel gilt nur beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Was wir uns vorstellen, sagen wir Ihnen vor der Unterschrift und nicht danach. Wie ein Auftrag dann abläuft, steht unter Gewerbeimmobilie verkaufen mit Makler. Geht es um ein unbebautes Areal statt um ein Gebäude, hilft Ihnen die Seite Grundstück verkaufen weiter.

Warum Diskretion bei Gewerbeobjekten ein eigenes Thema ist

Der Verkauf einer Gewerbeimmobilie ist selten eine reine Privatangelegenheit. Erfährt die Belegschaft davon, bevor etwas entschieden ist, entsteht Unruhe. Erfahren es Mieter, Kunden, Lieferanten oder Wettbewerber, verändert das die Ausgangslage für Verhandlungen. Deshalb steht am Anfang die Frage, wer wann was wissen darf — und nicht die Frage, auf welches Portal das Objekt kommt.

Auf Wunsch verzichten wir auf Schilder, Anzeigen und Exposés auf öffentlichen Immobilienportalen und sprechen stattdessen gezielt Investoren an, die im Rhein-Erft-Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis und im übrigen Großraum Köln/Bonn nach solchen Objekten suchen. Besichtigungen legen wir außerhalb der Betriebszeiten oder auf das Wochenende. Ihre Angaben behandeln wir vertraulich.

Vertraulichkeitsvereinbarung auf dem Schreibtisch

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Zur Wertermittlung

Häufige Fragen zur Verkaufsanfrage

Ist eine Verkaufsanfrage für eine Gewerbeimmobilie schon ein Auftrag?

Nein. Eine Anfrage über das Formular oder am Telefon ist unverbindlich und kostenfrei. Wir sehen uns Ihre Eckdaten an und besprechen mit Ihnen, welche Schritte überhaupt sinnvoll wären. Eine Anfrage begründet keine Vertragspflicht und lässt Ihnen jede Entscheidung offen — auch die, es dabei zu belassen.

Ein Auftrag entsteht erst mit einem schriftlichen Maklervertrag. Bis dahin bestimmen Sie, ob es einen Ortstermin gibt, welche Unterlagen Sie herausgeben und ob vermarktet wird. Bei Gewerbeobjekten ist die Provision frei vereinbar; die gesetzliche Teilung zwischen Verkäufer und Käufer greift nur beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Was wir berechnen, steht also vor der Unterschrift fest und wird nicht unterstellt.

Wie schnell erhalte ich nach der Anfrage eine Rückmeldung?

An Werktagen melden wir uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden telefonisch oder per E-Mail. In diesem Gespräch klären wir offene Punkte zu Ihren Angaben und sprechen über Ihren Zeitrahmen. Passt es, vereinbaren wir direkt im Anschluss einen Termin am Objekt.

Für die eigentliche Wertermittlung brauchen wir dann die Unterlagen: Mietverträge mit Laufzeiten und Optionen, Grundbuchauszug, Flächenberechnung, Baugenehmigung und eine Aussage zu möglichen Altlasten. Liegt das vor, dauert die Auswertung meist fünf bis zehn Arbeitstage. Beurteilt werden Bausubstanz und Technik, die Ertragslage aus den Mieten sowie die Lage des Grundstücks, für die der amtliche Bodenrichtwert — der Durchschnittswert vergleichbarer Grundstücke im Viertel — den Anhaltspunkt liefert.

Kann eine Gewerbeimmobilie ohne Nennung der Adresse eingeschätzt werden?

Eine grobe Orientierung ist möglich, wenn Nutzfläche, tatsächliche Mieteinnahmen und die Art der Nutzung bekannt sind. Anonyme Angaben liefern eine Spanne, kein Ergebnis — für eine belastbare Wertermittlung führt an der genauen Anschrift kein Weg vorbei.

Bei gewerblichen Objekten entscheidet die Mikrolage oft stärker über den Preis als das Gebäude selbst: Verkehrsanbindung, Ladezonen für Schwerlastverkehr, Nachbarschaft, was der Bebauungsplan an dieser Stelle zulässt und was sich später noch umnutzen ließe. Zwei Hallen mit identischer Fläche können daher sehr unterschiedlich liegen. Ihre Angaben behandeln wir vertraulich; Sie entscheiden, wann wir sie wem gegenüber verwenden dürfen.

Wer berät mich, bevor ich mich für oder gegen den Verkauf entscheide?

Wir gehen mit Ihnen die wirtschaftliche Seite durch, bevor überhaupt von Vermarktung die Rede ist: bestehende Gewerbemietverträge, Sondervereinbarungen, die Frage, ob ein Betrieb mitgeht, und was das für die Beschäftigten bedeutet. Gehen Arbeitsverhältnisse auf einen Erwerber über, sind die Betroffenen vorher zu unterrichten und dürfen widersprechen — das ist ein Termin in der Planung, kein Nebensatz.

Eine Ertragswertrechnung — also die Ableitung des Werts aus den Mieteinnahmen — zeigt Ihnen schwarz auf weiß, ob ein Verkauf oder das Halten im Betriebsvermögen für Sie günstiger aussieht. Steuerliche und arbeitsrechtliche Fragen gehören allerdings nicht zu unserer Arbeit: Dafür brauchen Sie Ihre Steuerberatung beziehungsweise einen Fachanwalt, und wir sagen Ihnen offen, an welcher Stelle wir an diese Grenze stoßen.

Wie bleibt ein Gewerbeverkauf gegenüber Mietern und Belegschaft vertraulich?

Auf Wunsch der Eigentümer verzichten wir auf Werbeschilder, Zeitungsanzeigen und Exposés auf öffentlichen Portalen und sprechen stattdessen gezielt Investoren an, die wir kennen. So läuft der Betrieb weiter, während im Hintergrund verhandelt wird.

Besichtigungen stimmen wir eng mit Ihnen ab und legen sie bei Bedarf außerhalb der Arbeitszeiten oder auf das Wochenende. Wer als Interessent an Zahlen kommt, entscheiden Sie — üblich ist, betriebliche Details erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung herauszugeben. Ihre Angaben behandeln wir vertraulich.

Wie lange dauert die Wertermittlung einer Gewerbeimmobilie?

Nach Eingang sämtlicher Unterlagen rechnen Sie mit ein bis zwei Wochen. Wie lange es genau dauert, hängt vor allem daran, wie vollständig Baugenehmigungen, Mietverträge, Grundbuchauszüge und Auskünfte zu Altlasten vorliegen. Dazu kommen Recherchen zu den örtlichen Bodenrichtwerten und dazu, was an diesem Standort baurechtlich zulässig ist.

Fehlen Nachweise beim Bauamt oder Katasteramt, unterstützen wir Sie bei der Beschaffung. Bei zeitkritischen Anlässen — etwa einer Betriebsaufgabe mit festem Datum — ziehen wir die internen Prüfschritte vor. Eine vollständige Objektakte spart später an zwei Stellen Zeit: beim Kaufinteressenten während seiner Prüfung und beim Notartermin.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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