Haus vermieten mit Makler in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung
Ein Haus steht entweder ganz leer oder gar nicht
Ein Ein- oder Zweifamilienhaus wird an eine einzige Mietpartei vergeben. Fällt sie aus, fehlt nicht ein Teil der Einnahme, sondern die ganze — anders als im Mehrfamilienhaus gibt es keinen zweiten Mietvertrag, der den Ausfall abfedert. Dafür bleibt eine Familie im Haus im Schnitt deutlich länger als eine Mietpartei in der Wohnung. Beides zusammen verschiebt das Gewicht nach vorn: Was vor dem ersten Inserat in Mietpreis, Unterlagen und Bewerberprüfung gesteckt wird, entscheidet über die Jahre danach.
Diese Seite beschreibt, welche Arbeit wir Eigentümern zwischen Köln und Bonn abnehmen — im Rhein-Erft-Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis und in den angrenzenden Gemeinden von Alfter über Swisttal bis Erftstadt. Wer die Vermietung lieber selbst in die Hand nimmt, findet die einzelnen Schritte in den Tipps für Privatvermieter; einen Überblick über alle Etappen gibt die Seite Haus vermieten.
Ein zu hoch angesetzter Preis kostet Wochen Leerstand, ein zu niedriger über die gesamte Vertragslaufzeit Ertrag. Für Häuser gibt der örtliche Mietspiegel wenig her, weil er überwiegend auf Wohnungen zugeschnitten ist. Wir rechnen deshalb mit tatsächlich abgeschlossenen Vergleichsmieten, prüfen Zustand, Zuschnitt und Lage und halten dabei die Mietpreisbremse ein — die gesetzliche Obergrenze für Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten.
Beim Haus läuft die Besichtigung außen los, noch bevor jemand klingelt. Wir sehen uns Wohnräume, Zuwegung und Außenanlage vorher an und sagen Ihnen, was sich mit wenig Aufwand lohnt und was Sie sich sparen können.
Nicht jede Maßnahme kommt über die Miete zurück. Eine erneuerte Heizung oder gedämmte Fenster senken die Nebenkosten und erweitern damit den Bewerberkreis; eine neue Küche tut das selten. Wir sagen vor der Vermarktung, was sich rechnet. Auch bei einer geerbten Erbschaftsimmobilie ordnen wir ein, was vor der Vermietung noch ansteht.
Interessenten prüfen zuerst, wie die Ebenen zueinander liegen und ob ihre Möbel hineinpassen. Wir zeichnen vorhandene Pläne neu oder erstellen sie erstmals — mit Raumangaben für jede Etage einschließlich Keller und Dachgeschoss.
Innenaufnahmen gelingen nur bei passendem Licht und aus der richtigen Höhe. Wir fotografieren die Räume fachgerecht und ergänzen Ansichten von Fassade, Garten, Garage und Zuwegung.
Das Exposé führt Wohn- und Grundstücksfläche, Baujahr, Heizungsart, Energiekennwerte und die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung an einer Stelle zusammen. Wer vergleichen kann, muss nicht erst nachfragen.
Ein Rundgang am Bildschirm zeigt vorab, wie die Räume ineinander übergehen. Das filtert Anfragen und erspart Ihnen Termine mit Bewerbern, für die der Schnitt ohnehin nicht passt.
Bei jeder Besichtigung muss Mietinteressenten der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis vorliegen. Wir prüfen, ob ein vorhandener Ausweis noch gültig ist, klären, ob ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis nötig ist, und veranlassen die Ausstellung rechtzeitig vor dem ersten Termin.
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Wen ein Mietangebot für ein Einfamilienhaus erreicht
Die Bewerber für ein ganzes Haus kommen aus einem engeren Kreis als für eine Wohnung, und sie kommen über unterschiedliche Wege. Haushalte mit Schulkindern suchen ortsgebunden und oft Monate im Voraus. Zuzügler aus Köln und Bonn vergleichen zuerst online, weil sie die Lagen im Umland noch nicht kennen. Wer innerhalb des Ortes umzieht, erfährt vom Angebot häufig über das Schaufenster oder die Nachbarschaft — unsere drei Ladenlokale in Bornheim, Brühl und Wesseling liegen genau dafür in Lauflagen. Unser Geschäftsführer ist zugleich 1. Vorsitzender der Kölner Immobilienbörse: Über diesen Verbund erreichen wir auch Mietgesuche, die bei Kolleginnen und Kollegen im Großraum Köln/Bonn vorgemerkt sind und Ihr Haus sonst nicht zu sehen bekämen. Welcher Weg den Mieter bringt, lässt sich vorher nicht sagen, deshalb laufen sie parallel.
In unserer Kartei stehen Suchkunden mit festgelegtem Profil — Zimmerzahl, Grundstück, Mietrahmen, gewünschter Einzugstermin — und mit bereits geprüfter Zahlungsfähigkeit. Passt Ihr Haus dazu, erfahren diese Interessenten zuerst davon.
Registrierte Interessenten erhalten das fertige Exposé unmittelbar nach der Freigabe. Aus dieser ersten Runde kommen die belastbarsten Rückmeldungen, oft noch vor der öffentlichen Veröffentlichung.
Ein Teil der Mietinteressenten für Häuser liest weiterhin die gedruckte Zeitung. Wir schalten deshalb ergänzend Inserate in den Tages- und Wochenblättern des Einzugsgebiets.
In den Schaufenstern hängt Ihr Angebot dort aus, wo täglich Menschen aus dem Ort vorbeigehen. Ein Teil der Anfragen entsteht bis heute auf diesem Weg.
Über die großen Portale, unsere eigene Internetseite und soziale Netzwerke erreichen wir Suchende im gesamten Einzugsgebiet — die Gruppe, die Mietangebote ohnehin nur online vergleicht.
Von der ersten Anfrage bis zur Schlüsselübergabe
Zwischen dem ersten Anruf und dem Einzug liegen Auskünfte, Termine, Absagen und ein Vertrag, der später trägt. Geprüft wird dabei, was geprüft werden darf: die nachgewiesene Zahlungsfähigkeit, die berufliche Stabilität, die Bestätigung über zurückliegende Mietverhältnisse und die Frage, ob die Haushaltsgröße zur Wohnfläche passt. Persönliche Merkmale wie Alter oder Herkunft gehören nicht in diese Entscheidung. Die Auswahl selbst treffen Sie — wir legen Ihnen die geprüften Unterlagen vor und sagen offen, wo eine Angabe dünn ist. Das gilt auch dann, wenn die Ausgangslage besonders ist, etwa wenn Sie das eigene Haus im Alter vermieten und weiter in der Nähe bleiben wollen.
- Zentrale Bearbeitung aller Anfragen per E-Mail und Telefon
- Auskunft zu Miete, Nebenkostenvorauszahlung, Heizung und Ausstattung
- Rückmeldung an alle Bewerber, auch bei einer Absage
- Einholen einer Auskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei
- Sichtung der Einkommensnachweise und der Selbstauskunft
- Bestätigung des bisherigen Vermieters über offene Mietschulden
- Terminvergabe einzeln statt als Sammelbesichtigung
- Persönliche Führung durch Haus, Keller, Garage und Garten
- Sachkundige Auskunft zu Bausubstanz, Heizung und Instandhaltungsstand
- Vertragsentwurf auf Basis der aktuellen Rechtsprechung
- Klare Regelung zu umlagefähigen Betriebskosten, Garten- und Winterdienst
- Besprechung aller Punkte mit Eigentümer und künftiger Mietpartei
- Erfassung der Zählerstände für Wasser, Gas und Strom
- Dokumentation des Zustands in einem schriftlichen Übergabeprotokoll
- Jährliche Betriebskostenabrechnung im Rahmen des Mietmanagements
- Fester Ansprechpartner für laufende Anliegen der Mietpartei
Wer den Makler bezahlt — und was nach dem Einzug bleibt
Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Die Courtage zahlt, wer den Makler beauftragt hat. Beauftragen Sie uns als Eigentümer, tragen Sie die vorab schriftlich vereinbarte Vergütung; für die Mietpartei bleibt die Vermittlung kostenfrei. Fällig wird sie erst mit dem unterschriebenen Mietvertrag — Mietpreisermittlung, Exposé, Aufnahmen, Inserate und Besichtigungen gehen bis dahin auf unsere Rechnung.
Auf Wunsch bleiben wir danach Ansprechpartner: Mietmanagement heißt Zahlungseingänge überwachen, Betriebskosten abrechnen, Handwerker beauftragen und den Schriftverkehr mit der Mietpartei führen. Was wir nicht anbieten, ist die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften — dafür gibt es spezialisierte WEG-Verwalter, und beim Einfamilienhaus stellt sich die Frage ohnehin nicht. Was in welcher Reihenfolge ansteht, fasst die Checkliste für die Hausvermietung zusammen; womit Sie beim Mietzins rechnen können, zeigt die Seite zu den aktuellen Mietpreisen für Häuser.
Häufige Fragen zum Haus vermieten mit Makler
Welche Kosten entstehen Eigentümern beim Haus vermieten mit Makler?
Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Die Maklercourtage zahlt, wer den Auftrag erteilt hat. Beauftragt der Eigentümer die Vermittlung, trägt er die vorab schriftlich vereinbarte Vergütung einschließlich Mehrwertsteuer, während die Vermittlung für die Mietpartei kostenfrei bleibt. Enthalten sind darin sämtliche Vorleistungen — Mietpreisermittlung, Grundrisse, Aufnahmen, Exposé, Inserate und die Besichtigungen vor Ort.
Das erste Gespräch und die Einschätzung der erzielbaren Miete kosten nichts und verpflichten zu nichts. Fällig wird die Vergütung erst, wenn ein Mietvertrag zustande gekommen und unterschrieben ist. Bleibt die Vermietung aus, entstehen Ihnen für die bis dahin geleistete Arbeit keine Kosten.
Wie lange dauert es, ein Haus zu vermieten?
Bei marktgerecht angesetzter Miete vergehen von der Veröffentlichung bis zur Schlüsselübergabe in der Regel vier bis sechs Wochen. Davor liegt der Vorlauf: Unterlagen zusammenstellen, Energieausweis prüfen, Grundrisse zeichnen, Aufnahmen erstellen. Freistehende Häuser und Reihenhäuser brauchen zudem Einzeltermine statt einer Sammelbesichtigung, was den Kalender füllt.
Verkürzen lässt sich die Zeit vor allem am Anfang. Wer aus der Kartei vorgemerkter Suchkunden bedient werden kann, spart die Anlaufphase ganz, und ein digitaler Rundgang sortiert Anfragen vor, sodass nur ernsthafte Bewerber einen Termin bekommen. Was die Sache dagegen aufhält, ist ein zu hoher Angebotspreis: Nach den ersten Wochen ohne Resonanz ist die Aufmerksamkeit für ein neues Inserat bereits verbraucht.
Wen erreicht ein Mietangebot für ein Einfamilienhaus?
Ein ganzes Haus spricht Haushalte an, die Platz und einen eigenen Außenbereich brauchen und langfristig planen — häufig Familien, oft auch Berufstätige mit Bedarf an einem Arbeitszimmer. Für die Ansprache zählen die Merkmale des Objekts: Zimmerzahl, Grundstück, Garage sowie die Wege zu Schule, Kindergarten, Einkauf und Autobahnanschluss. Daraus leiten wir ab, wo inseriert und wer direkt angeschrieben wird.
Die Auswahl unter den Bewerbern folgt danach sachlichen Kriterien: nachgewiesene Zahlungsfähigkeit, berufliche Stabilität, Mietschuldenfreiheit und eine Haushaltsgröße, die zur Wohnfläche passt. Persönliche Merkmale wie Alter oder Herkunft spielen dabei keine Rolle. Entschieden wird am Ende vom Eigentümer, auf Grundlage geprüfter Unterlagen.
Wie wird die Bonität bei Interessenten geprüft?
Wir holen eine Auskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei ein und lassen uns die letzten Gehaltsabrechnungen vorlegen. Dazu kommen eine schriftliche Selbstauskunft und die Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass keine Mietschulden offen sind. Bei Selbstständigen treten Steuerbescheide und betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten beiden Jahre an die Stelle der Gehaltsabrechnung.
Als Orientierung gilt, dass die Warmmiete etwa ein Drittel des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigen sollte. Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität — fortlaufende Monate statt einzelner Belege, Nachweise statt Zusagen. Zusätzlich wird im Vertrag eine gesetzlich begrenzte Mietkaution vereinbart, die die Mietpartei in Raten zahlen darf.
Übernehmen Sie nach der Vermietung auch das Mietmanagement?
Ja. Auf Wunsch betreuen wir das Mietverhältnis nach dem Einzug weiter: Wir überwachen die monatlichen Mietzahlungen, mahnen Rückstände an, führen den Schriftverkehr mit der Mietpartei und erstellen die jährliche Betriebskostenabrechnung. Der Umfang wird vorher festgelegt — Sie entscheiden, welche Aufgaben bei Ihnen bleiben.
Auch die technische Seite gehört dazu. Meldet die Mietpartei einen Schaden, beauftragen wir einen Fachbetrieb aus der Region und kontrollieren die Ausführung. Bei Mieterhöhungen achten wir auf die gesetzlichen Grenzen und Fristen. Was wir nicht übernehmen, ist die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft — dafür gibt es spezialisierte WEG-Verwalter.
Welche Leistungen sind bei der Vermietung mit Makler enthalten?
Der Auftrag beginnt mit der Einschätzung der erzielbaren Miete und der Sichtung der vorhandenen Unterlagen. Danach entstehen Grundrisse, Aufnahmen von Haus und Grundstück, ein Exposé und auf Wunsch ein digitaler Rundgang. Wir veranlassen den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis, der Mietinteressenten schon bei der Besichtigung vorliegen muss.
Es folgen Inserate, Anfragenbearbeitung, Einzelbesichtigungen und die Prüfung der Bewerber. Steht die künftige Mietpartei fest, setzen wir den Mietvertrag nach aktueller Rechtsprechung auf und besprechen ihn mit beiden Seiten. Am Einzugstag übernehmen wir die Schlüsselübergabe und halten Zustand und Zählerstände in einem Übergabeprotokoll fest.
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