Grundstück verpachten mit Makler – Ablauf in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung
Gezielt einen Mieter oder Pächter finden
Ob für Ihr Grundstück eine Vermietung oder eine Verpachtung in Frage kommt, entscheidet sich an der geplanten Nutzung: Wer die Erträge der Fläche selbst behalten darf – etwa ein Landwirt mit seiner Ernte –, pachtet; wer sie nur nutzt, mietet. Davon hängt auch ab, welcher Mietpreis oder Pachtzins sich ansetzen lässt. Wir ordnen die Miet- und Pachtzinsen im Rhein-Erft- und Rhein-Sieg-Kreis für Sie ein und sagen Ihnen, in welchem Rahmen sich Ihre Fläche bewegt.
Wie hoch der Mietpreis oder der Pachtzins für Ihr Grundstück ausfällt, ist frei vereinbar – eine gesetzliche Obergrenze wie bei der Wohnraummiete gibt es hier nicht.
Anhaltspunkte gibt es trotzdem genug: Welche Pachtzinsen werden für vergleichbare Flächen im Rhein-Erft- und Rhein-Sieg-Kreis gezahlt? Ist das Grundstück bebaut oder unbebaut, erschlossen oder nicht? Und welche Nutzung lässt das Baurecht überhaupt zu – denn sie entscheidet darüber, wer als Pächter in Frage kommt und was er zahlen kann.
Sind Sie unsicher, welchen Mietpreis oder Pachtzins Sie verlangen können, sprechen Sie uns an. Wir sehen uns die Fläche vor Ort an, vergleichen sie mit laufenden Verträgen im Umland und erklären Ihnen dabei auch, worauf es bei der Laufzeit und bei einer Wertsicherungsklausel ankommt – also bei der Vereinbarung, die den Pachtzins über die Jahre mitwachsen lässt.
Auf einem Grundstück gibt es eigentlich nicht so viel zu sehen. Dennoch sollten Sie es Miet- oder Pachtinteressenten optimal darbieten. Wir verraten Ihnen, wie Ihnen das gelingt und helfen Ihnen bei einer ansprechenden Präsentation.
Häuser können auch auf gepachteten Grundstücken gebaut werden. Wir informieren Sie vorab über Ihre Rechte und über die des Mieters/Pächters.
Um Interessenten einen guten ersten Eindruck von Ihrem Grundstück zu verschaffen, eignen sich Fotos gut. Wir kümmern uns um deren Erstellung.
Exposés eignen sich nicht nur gut, um Häuser oder Wohnungen anzupreisen, sondern auch, um die wichtigsten Informationen über Ihr Grundstück auf einen Blick zusammenzufassen. Wir liefern Ihnen ein solches.
Von oben hat man manchmal eine bessere Sicht auf die Dinge – zum Beispiel durch Luftbilder. Sprechen Sie uns an, wenn Sie die Erstellung solcher wünschen.
Wer sein Grundstück verpachtet, tut das meistens für einen bestimmten Zweck. Ein Feld geht in der Regel an einen Landwirt, der auf diesem Boden anbauen kann, was sich dort rechnet; eine Freifläche an der Autobahn eher an ein Lagerunternehmen. Die Ansprache richtet sich deshalb nicht an „alle", sondern an den Kreis, der die Fläche auch wirklich nutzen kann.
Den Vorsitz der Kölner Immobilienbörse führt unser Geschäftsführer – wir sitzen damit dort, wo sich die Kollegen aus dem Großraum Köln/Bonn über Flächengesuche austauschen. Anfragen nach Acker-, Lager- oder Freiflächen für Photovoltaik erreichen uns auf diesem Weg häufig, bevor irgendwo eine Anzeige steht.
Oft sitzt der künftige Pächter nur wenige Kilometer weiter – der Nachbarbetrieb, der seine Fläche erweitern will. Wir fertigen unter anderem Flyer für Sie an, die im direkten Umfeld der Fläche auf Ihre Vermietungs- oder Verpachtungsabsichten aufmerksam machen.
Damit Ihr Grundstück auch von Interessenten gefunden wird, die nicht täglich Immobilienportale durchsehen, schalten wir auf Wunsch Anzeigen in regionalen Wochenblättern und in Fachpublikationen – bei landwirtschaftlichen Flächen erreicht ein Agrar-Fachblatt oft mehr als jedes Portal.
Unsere Ladenlokale liegen in Bornheim, Brühl und Wesseling, also mitten im Einzugsgebiet zwischen Köln und Bonn. In den Schaufenstern – und in denen unserer Partner – machen wir Miet- und Pachtinteressenten aus der Region gezielt auf Ihr Grundstück aufmerksam.
Wir stellen Ihr Miet- oder Pachtgrundstück auf unserer Homepage vor und bewerben es auf Wunsch auch auf weiteren Online-Portalen.
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Übernahme des gesamten Prozesses
Wer ein Grundstück verpachtet, bindet sich in der Regel für viele Jahre an einen Vertragspartner, den er vorher nicht kannte. Deshalb sollten Sie sich bei der Auswahl Zeit lassen – und zwar entlang nachprüfbarer Kriterien: Zahlungsfähigkeit, wirtschaftliche Stabilität und ein belastbarer Nachweis, wofür die Fläche genutzt werden soll. Wir wissen, wer im Rhein-Erft- und Rhein-Sieg-Kreis Flächen sucht, und stellen Ihnen die Interessenten mit den Unterlagen vor, aus denen Sie das selbst beurteilen können.
- Beratung der Miet- oder Pachtinteressenten
- Beantwortung der Fragen des Vermieters/Verpächters
- Beantwortung von Fragen der Miet- und Pachtinteressenten
- Prüfung der Bonität der Miet- oder Pachtinteressenten – beispielsweise anhand einer Schufa-Auskunft
- Vereinbarung von Terminen mit Interessenten
- Durchführung der Besichtigungstermine
- Ansprechpartner für Fragen der Interessenten
- genaues Wissen über das Grundstück
- Kenntnisse über die Mietpreise/Pachtzinsen in der Region
- Kenntnisse darüber, wie der Pachtzins an den Ertrag anzupassen ist
- Erfahrung bei Verhandlungen
- Festhalten der wichtigsten Inhalte
- Kenntnisse über die gesetzlichen Regelungen
- Aufsetzen des Vertrags
- Besprechung des Vertrags mit dem Vermieter/Verpächter und den Miet- oder Pachtinteressenten
Ein Pachtvertrag hält länger als die meisten Mietverträge
Die Verpachtung Ihres Grundstückes sollte gut geplant sein – angefangen beim Ortstermin über die Auswahl des Pächters bis hin zur Vertragsgestaltung. Was dabei nicht geregelt wird, lässt sich später kaum nachholen: Wer eine Fläche über eine lange Laufzeit aus der Hand gibt, kann den Pachtzins nicht jedes Jahr neu verhandeln und den Zustand der Fläche bei Rückgabe nicht nachträglich definieren.
Genau deshalb legen wir vor der Unterschrift fest, was am Ende zählt: Laufzeit und Verlängerungsmöglichkeiten, die Wertsicherung des Pachtzinses, der zulässige Nutzungsumfang, die Zuständigkeit für Instandhaltung und Verkehrssicherung sowie der Zustand, in dem die Fläche zurückgegeben wird. Sprechen Sie uns an, wenn wir die Verpachtung Ihres Grundstückes in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung übernehmen sollen.
Häufige Fragen zur Grundstücksverpachtung mit Makler
Welchen Pächter sucht ein Makler für mein Grundstück?
Abhängig vom Grundstückstyp:
- Landwirtschaftliche Flächen: Landwirte, Agrarunternehmen, Reiterhöfe, Bio-Höfe
- Gewerbeflächen: Lagerunternehmen, Spediteure, Werkstätten
- Bauflächen für Solar/Windkraft: Energieerzeuger, Stadtwerke
- Stellplatzflächen: Privatpersonen, Pendler, Anwohner
Welche Gruppe für Ihre Fläche überhaupt in Frage kommt, entscheiden Zuschnitt, Zufahrt, Erschließung und das zulässige Baurecht – das klären wir, bevor die erste Anzeige läuft.
Was kostet ein Makler bei der Grundstücksvermietung?
Bei der Verpachtung eines Grundstücks ist die Provision frei vereinbar. Sie orientiert sich üblicherweise an der Jahrespacht beziehungsweise der Jahresmiete und wird vorab schriftlich festgehalten. Die Regeln, die für die Vermittlung von Wohnraum gelten, greifen hier nicht – ein Grundstück ist kein Wohnraum.
Erstgespräch und die Einschätzung des erzielbaren Pachtzinses kosten Sie nichts; die Provision wird erst fällig, wenn der Vertrag zustande kommt.
Wie lange dauert die Vermarktung eines Pachtgrundstücks?
Eine seriöse Spanne lässt sich vorher nicht nennen – die Dauer hängt an der Nutzungsart, am Baurecht und daran, wie groß der Kreis möglicher Pächter ist. Für eine Stellplatzfläche gibt es ungleich mehr Interessenten als für ein Gewerbegrundstück mit besonderem Nutzungszweck.
Beeinflussen lässt sich der Teil, der bei uns liegt: Vollständige Unterlagen – Flurkarte, Grundbuchauszug, Angaben zu Erschließung und zulässiger Nutzung – beantworten die Fragen eines Interessenten sofort und halten die Verhandlung später nicht auf. Viele Pachtflächen vermitteln wir zudem ohne Portalanzeige direkt an vorgemerkte Interessenten.
Welche Bonitätsprüfung führt der Makler bei Pächtern durch?
Bei gewerblichen Pächtern: Handelsregisterauszug, betriebswirtschaftliche Auswertung und Bilanz der zurückliegenden Geschäftsjahre, Bankauskunft, Wirtschaftsauskunft (Creditreform). Bei landwirtschaftlichen Pächtern zusätzlich Förderbescheide, Tierhaltungsnachweise und eine Übersicht des Maschinenparks.
Geprüft wird die wirtschaftliche Stabilität, nicht die Person: Bei einer langen Pachtlaufzeit tragen Sie das Ausfallrisiko über Jahre. Deshalb legen wir die Nachweise vor Vertragsschluss auf den Tisch und nicht danach.
Wie wird der optimale Pachtzins ermittelt?
Über drei Wege: Vergleich mit laufenden Pachtverträgen ähnlicher Grundstücke, Ableitung aus dem Ertrag bei landwirtschaftlicher Nutzung und anteilige Anbindung an den Wert des Grundstücks.
Wir rechnen die Wege parallel und prüfen, ob die Ergebnisse zusammenpassen. Laufen sie deutlich auseinander, liegt das meist an der zulässigen Nutzung – dann ist zuerst diese Frage zu klären und erst danach der Pachtzins.
Übernimmt der Makler die Verwaltung des verpachteten Grundstücks?
Ja, auf Wunsch übernehmen wir die laufende Pachtverwaltung: Pachtzins-Inkasso, Anpassung des Pachtzinses nach der vereinbarten Wertsicherungsklausel, Schriftverkehr mit dem Pächter, Überwachung der Vertragspflichten und das Mahnwesen. Die Entscheidungen bleiben bei Ihnen – wir bereiten sie vor und setzen sie um.
Gerade die Wertsicherung wird gern übersehen: Wird die vereinbarte Anpassung nicht rechtzeitig und formal richtig geltend gemacht, geht Ihnen über eine lange Laufzeit spürbar Pachtzins verloren.
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