Grundstück im Alter verpachten in Bornheim, Brühl, Wesseling und Umgebung

Sichern Sie sich zusätzliche Einnahmen zu Ihrer Rente/Pension

Sie besitzen eine Fläche, die Sie selbst nicht mehr bewirtschaften, und möchten sich im Alter etwas dazuverdienen? Dann kommt eine Verpachtung in Frage. Das Grundstück bleibt in Ihrem Eigentum, jemand anders nutzt und pflegt es, und aus dem Stück Land wird eine laufende Einnahme neben Rente oder Pension.

Verpachten oder vermieten lassen sich Flächen mit und ohne Bebauung ebenso wie landwirtschaftlich genutztes Land (Landpacht). Welchen Pachtzins oder welche Miete Sie dafür verlangen können, entscheidet sich an zwei Punkten: an der Nutzung, die auf der Fläche zulässig und gefragt ist, und an der Lage. Bei der Lage unterscheidet man noch einmal zwischen der Mikro- und der Makrolage.

Bei der Mikrolage wird das nähere Umfeld betrachtet, in dem Ihr Grundstück liegt. Dabei geht man unter anderem folgenden Fragen nach: Wie sieht es in der Nachbarschaft aus? Liegt das Grundstück auf einem Hang oder nicht? Ist das Grundstück gut über seine Zufahrtswege zu erreichen?

Bei der Makrolage wird das weitere Umfeld betrachtet, in dem das Grundstück liegt. Hierbei müssen beispielsweise Antworten auf folgende Fragen gefunden werden: Wie steht es um die Wirtschaft vor Ort? Ist das Grundstück mit dem Auto, dem Bus oder der Bahn gut zu erreichen? Wie ist die Lage im Allgemeinen?

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Was Ihre Fläche an Pacht bringt, entscheidet die Nutzung

Mikrolage, Makrolage, Nutzungsart und Zuschnitt selbst gegeneinander abzuwägen, ist einige Arbeit. Sie können sie abgeben: Wir sehen uns die Fläche an, ordnen sie in das ein, was im Rhein-Erft-Kreis und im Rhein-Sieg-Kreis für vergleichbare Flächen tatsächlich vereinbart wird, und nennen Ihnen eine begründete Spanne samt der Punkte, die sie nach oben oder unten verschieben. Was ein Grundstück im Umland zwischen Köln und Bonn beim Verpachten einbringt, zeigt außerdem die Übersicht der Miet- und Pachtpreise für Grundstücke; wie wir den Wert Ihrer Fläche ermitteln, steht auf der Bewertungsseite.

Flächen im Rhein-Erft- und im Rhein-Sieg-Kreis liegen oft seit Jahrzehnten in Familienhand, und wer zwischen Alfter, Swisttal, Erftstadt und Meckenheim eine Pachtfläche sucht, hat meist einen bestimmten Zweck vor Augen: Ackerland, eine Koppel, Lagerfläche oder Stellplätze. Welche dieser Nutzungen für Ihr Grundstück überhaupt in Betracht kommt, klären wir vor der Suche. Danach richtet sich, wen wir ansprechen und welcher Pachtzins realistisch ist.

Wenn Sie uns mit der Vermietung oder Verpachtung Ihres Grundstücks beauftragen, dann werden wir auch in weiteren Bereichen für Sie aktiv.

Wir erstellen für Ihr Grundstück – passend zur Zielgruppe – aussagekräftige Fotos und Exposés und veröffentlichen das Angebot auch online.

Wir suchen den passenden Mieter oder Pächter und nehmen Ihnen die Suche ab. Bevor ein Vertrag zustande kommt, prüfen wir, ob der Interessent die vereinbarte Pacht dauerhaft tragen kann.

Kommt ein Mieter oder Pächter in die engere Wahl, vereinbaren wir einen gemeinsamen Besichtigungstermin und zeigen ihm vor Ort, was die Fläche für seine geplante Nutzung hergibt.

Haben wir den passenden Grundstücksmieter oder -pächter gefunden, begleiten wir Sie auch bei den weiteren Schritten und sorgen beispielsweise für die Erstellung eines Miet- oder Pachtvertrags. Welche Nutzung erlaubt ist, wie lange der Vertrag läuft und wie der Pachtzins an die Preisentwicklung angepasst wird, gehört schon in diesen Entwurf.

Im Ruhestand ein Grundstück im Rhein-Erft-Kreis verpachten

Mit den Jahren verschieben sich die Prioritäten: eine Reise, die lange aufgeschoben wurde, ein Hobby, für das nie Zeit war, oder schlicht mehr Stunden mit den Enkeln. Dass sich jemand anders um Fläche und Vertrag kümmert, wiegt dann oft schwerer als der letzte mögliche Aufschlag beim Pachtzins. Nachvollziehen können wir das gut. Wer sein Grundstück im Rhein-Sieg-Kreis oder im Rhein-Erft-Kreis verpachtet, statt es zu verkaufen, gibt die Arbeit ab und behält trotzdem die Fläche.

Beauftragen Sie uns mit der Verpachtung, läuft der wiederkehrende Teil über uns: das Einziehen des Pachtzinses, die jährliche Prüfung der vereinbarten Wertsicherung, die Korrespondenz mit dem Pächter und die Abstimmung, wenn er etwas an der Nutzung ändern möchte. Was dabei bei Ihnen bleibt, sagen wir Ihnen vorher: Eigentümer der Fläche sind und bleiben Sie — mit der Grundsteuer, der Verkehrssicherungspflicht und jeder Entscheidung von Gewicht, etwa über eine Vertragsverlängerung oder einen späteren Verkauf.

Ebenso offen sagen wir Ihnen, wo unsere Zuständigkeit endet. Was die Pachteinnahmen steuerlich für Sie bedeuten, beantwortet verbindlich Ihr Steuerberater. Vorsorge- und Bankvollmachten setzt ein Notar auf. Ob auf der Fläche gebaut oder eine andere Nutzung zugelassen wird, entscheidet das zuständige Bauamt — nicht wir.

P. S. Sind Sie sich noch nicht sicher, ob Sie Ihr Grundstück verpachten, vermieten oder doch verkaufen möchten? Auch dann sind wir der richtige Ansprechpartner und unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung: Wir stellen beide Rechnungen nebeneinander, den laufenden Ertrag aus der Verpachtung und das, was ein Verkauf der Fläche im Alter einbringen würde. Wie eine Verpachtung Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie auf der Seite zum Verpachten mit Makler; Vertragsfragen und Pflichten rund ums Grundstück verpachten haben wir dort gesammelt.

Häufige Fragen zur Grundstücksverpachtung im Alter

Lohnt sich die Verpachtung eines Grundstücks im Alter?

Für viele Eigentümer ja, weil eine Verpachtung spürbar weniger laufenden Aufwand macht als die Vermietung von Wohnraum: kein Gebäude, das instand gehalten werden muss, keine Abrechnung von Heiz- und Betriebskosten, in der Regel ein einziger Ansprechpartner. Bei einer Landpacht steht meist nur einmal im Jahr die Frage an, ob die vereinbarte Wertsicherung anzupassen ist.

Voraussetzung ist, dass Nutzung und Vertrag zusammenpassen. Wir prüfen vorab, welche Nutzung für Ihre Fläche realistisch ist, und übernehmen auf Wunsch den wiederkehrenden Teil: Pachtzins-Inkasso, Anpassung der Wertsicherung und die Kommunikation mit dem Pächter. Die Eigentümerpflichten bleiben dabei bei Ihnen.

Wie viel kann ich mit einem Grundstück dazuverdienen?

Das hängt stark von Größe, Lage und Nutzungsart ab — landwirtschaftliche Flächen, Gewerbegrundstücke und Stellplätze erzielen sehr unterschiedliche Erträge. Größe und Standort entscheiden dabei maßgeblich über die Höhe.

Für Ihre konkrete Fläche ermitteln wir, welcher Pachtertrag realistisch erzielbar ist, und sagen Ihnen dazu, woran er hängt: an der zulässigen Nutzung, am Zuschnitt, an der Erreichbarkeit und daran, wie viele vergleichbare Flächen im Umland gerade angeboten werden.

Wer kümmert sich um die laufende Pachtverwaltung, wenn ich das nicht mehr selbst machen möchte?

Drei Wege stehen offen:

  • Eigenverwaltung — bei einfachen Pachtverhältnissen gut machbar: Der Pachtzins geht auf Ihrem Konto ein, einmal im Jahr ist die Wertsicherung zu prüfen
  • Pachtverwaltung über ein Maklerbüro — Inkasso, Wertsicherungsanpassung und Schriftwechsel mit dem Pächter laufen dann nicht mehr über Sie; was das kostet, steht vor der Beauftragung schriftlich fest
  • Verpachtung und laufende Betreuung aus einer Hand — wir suchen den Pächter und bleiben danach sein Ansprechpartner, sodass Sie nur noch bei Entscheidungen gefragt werden

Auf Wunsch übernehmen wir den wiederkehrenden Teil vollständig. Eigentümer bleiben Sie in jedem Fall: Grundsteuer, Verkehrssicherungspflicht und die Entscheidung über Verlängerung oder Verkauf bleiben bei Ihnen. Eine Eigentümergemeinschaft verwalten wir nicht.

Wie sichere ich Pachteinnahmen bei Pflegebedürftigkeit?

Durch Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht für eine Vertrauensperson — sie kann dann Verträge abschließen, Anpassungen des Pachtzinses umsetzen und den Pächter anschreiben, ohne dass erst ein Gericht eine Betreuung einrichten muss.

Aufgesetzt werden diese Vollmachten beim Notar, nicht bei uns. Sinnvoll ist der Gang dorthin, solange alles reibungslos läuft. Ist die Pachtverwaltung beauftragt, läuft das Pachtverhältnis auch dann geordnet weiter, wenn Sie sich eine Zeit lang nicht selbst darum kümmern können.

Was passiert mit dem verpachteten Grundstück im Erbfall?

Das Grundstück geht mit dem laufenden Pachtvertrag auf die Erben über. Der Vertrag endet also nicht mit dem Erbfall — die Erben treten in die Rechte und Pflichten des Verpächters ein und können ihn nur nach den vereinbarten und gesetzlichen Regeln beenden.

Wie die Fläche steuerlich bewertet wird, hängt an ihrer Nutzung: Den Bewertungsabschlag, den es für vermieteten Wohnraum gibt, kennt ein unbebautes oder landwirtschaftlich verpachtetes Grundstück so nicht, dort gelten eigene Bewertungsregeln. Eine Übertragung zu Lebzeiten, etwa unter Vorbehalt eines Nießbrauchs, kann steuerlich sinnvoll sein; Freibeträge und Abstände sind gesetzlich geregelt und ändern sich gelegentlich. Beurkundet wird eine Übertragung vom Notar, die steuerliche Seite beantwortet ein Steuerberater — wir liefern die Wertermittlung, an der beides hängt.

Wann ist ein Grundstücks-Verkauf besser als Verpachtung?

Verkauf besser bei: Liquiditätsbedarf für Pflege oder altersgerechtes Wohnen, Bauland mit Verkaufsdruck durch Bauverpflichtungen, langfristige Trennung der Vermögen gewünscht.

Verpachtung besser bei: landwirtschaftlich genutzten Flächen, gewerblichen Renditeobjekten, Stellplätzen mit konstanten Einnahmen, langfristiger Vermögenserhaltung für Erben.

Ein Punkt wird dabei oft übersehen: Ein laufender Pachtvertrag geht bei einem späteren Verkauf auf den Käufer über und schränkt den Kreis der Interessenten ein. Steht ein Verkauf in absehbarer Zeit im Raum, lohnt deshalb vorher ein Blick auf Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten des Vertrags.

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